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Jagdliches Prädationsmanagement
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 · Kiel · Schleswig-Holstein
Vergabe-Ergebnis
Natur- und Umweltschutzvereinigung Dümmer e.V. Kleines Unternehmen
Auftragnehmer
Beschreibung
Seit einigen Jahrzehnten weisen Wiesenvogelbestände abnehmende Trends auf. Hauptursache für den Rückgang der Bestände sind grundsätzlich die umfassenden Landschaftsveränderungen im Zuge der Intensivierung der Landnutzung. Als wesentlicher demografischer Faktor wurden niedrige, nicht bestandserhaltende Reproduktionsraten identifiziert. Ursache dafür sind insbesondere zunehmende Verluste von Eiern und Küken durch Prädatoren. Aus diesem Grund wurde im Herbst 2021 ein Pilotprojekt zum jagdlichen Prädationsmanagement vergeben, das neben der Koordination des jagdlichen Prädationsmanagement auf landeseigenen Flächen im Beltringharder und Rickelsbüller Koog auf der Grundlage des Prädationsmanagementkonzepts Schleswig-Holstein auch ein Prädatorenmonitoring und die Umsetzung jagdlicher Maßnahmen zum Aufgabenspektrum vorsieht. Das Pilotprojekt ist bis zum 31.08.2024 befristet. Auch wenn der Abschlussbericht zu oben genanntem Projekt noch aussteht lässt sich bereits anhand der Zwischenberichte sowie der in Zusammenhang zu dem Projekt in den Projektgebieten durchgeführten Bestandserfassungen zum Schlupf- und Bruterfolg von u.a. Uferschnepfe, Austernfischer und Sandregenpfeifer ein deutlich positiver Effekt des jagdlichen Prädationsmanagements auf den Bruterfolg ableiten. So konnte bereits im ersten Jahr nach Beginn der jagdlichen Maßnahmen (2022) ein bestandserhaltender Bruterfolg für Austernfischer, Sandregenpfeifer und Säbelschnäbler festgestellt werden und auch in der Brutsaison 2023 zeichnete sich ein deutlich positiver Effekt des jagdlichen Prädationsmanagements ab. Um eine erneute Verschlechterung der Bestandstrends für Wiesen- und Küstenvögel in den beiden Naturschutzkögen zu vermeiden und den europäischen Verpflichtungen zur Gewährleistung eines guten ökologischen Zustands der Brutvogelbestände in den Vogelschutzgebieten nachzukommen, ist daher eine Fortsetzung des jagdlichen Prädationsmanagements erforderlich. Ziel des Projektes ist es, im Zusammenhang mit anderen Schu
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📅 Laufzeit endet am 31.08.2029
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Angemessene Arbeitsbedingungen
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Qualität des Konzeptes 70 %Qualität
Aussagekräftiges Konzept zur Erbringung der Leistung gem. Anforderungen in der Bewertungsmatrix und der Leistungsbeschreibung.
-
Preis 30 %
Mit dem Angebot ist das ausgefüllte Preisblatt einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 30 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Natur- und Umweltschutzvereinigung Dümmer e.V.Zuschlagswert 1.135.577 €1 Veröffentlichung
- 17.07.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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