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Klärschlammverwertung 2027–2029
Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Insel Usedom · Ückeritz · Mecklenburg-Vorpommern · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Angebote bis 26.11.2026, 14:00 Uhr (noch 53 Tage)
Beschreibung
Der Auftraggeber beabsichtigt, die vollständige, ordnungsgemäße, ausfallsichere und nachweisbare Übernahme und Verwertung der auf seinen Kläranlagen anfallenden entwässerten Klärschlämme und Nassschlämme für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2029 zu vergeben.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Entsorgung & Recycling
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesucht wird die Übernahme und Verwertung von Klärschlämmen für die Jahre 2027 bis 2029.
- Die Leistung umfasst entwässerte Klärschlämme und Nassschlämme von den Kläranlagen des Auftraggebers.
- Besonderes Augenmerk liegt auf Vollständigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Ausfallsicherheit und Nachweisbarkeit der Verwertung.
- Es handelt sich um eine Dienstleistungsausschreibung im offenen Verfahren.
Vergabe der Übernahme und Verwertung von entwässerten Klärschlämmen und Nassschlämmen für den Zeitraum 2027-2029.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Gegenstand des Auftrags ist die vollständige, ordnungsgemäße und nachweisbare Übernahme und Verwertung des auf den Kläranlagen des Auftraggebers anfallenden entwässerten Klärschlamms und Nassschlamms. Die Leistung umfasst – abhängig vom jeweiligen Verwertungsweg – insbesondere die Behältergestellung, Übernahme, Verladung, Mengenfeststellung, den Transport, eine gegebenenfalls erforderliche und zugelassene Zwischenlagerung, Behandlung und Verwertung, die Bewirtschaftung der Rückstände sowie Analytik, Gebühren, Anzeigen, Registerführung, Dokumentation und Nachweisführung.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Beschreibung: Zuschlagskriterien (Preiswertung 100 %): Einziges Zuschlagskriterium für dieses Los ist der niedrigste Preis (Netto-Gesamtpreis). Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die maximale Punktzahl (10 Punkte). Die Bewertung der übrigen Angebote erfolgt im Verhältnis dazu mittels linearer Interpolation nach der Formel: Punkte = (Mindestpreis des günstigsten Angebots / Preis des zu wertenden Angebots) x 10.Technische und qualitative Anforderungen werden nicht bepunktet, sondern sind als zwingende Mindestanforderungen im Leistungsverzeichnis hinterlegt. Um das gesamtwirtschaftlichste Ergebnis für den Auftraggeber zu ermitteln, wird eine finale Vorteilhaftigkeitsprüfung zwischen den Einzellos-Angeboten und etwaigen Kombinationsangeboten (unter Berücksichtigung von Losrabatten) durchgeführt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 53 Tage
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 26.11.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
-
Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
-
Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 338 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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