AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvereinbarung Lieferung von Kaffeevollautomaten und Kaffeespezialitätenmaschinen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Studierendenwerk Thüringen, Jena
- Bezugsberechtigte
- Studentenwerk Chemnitz-Zwickau; Studentenwerk Dresden; Studentenwerk Frankfurt (Oder); Studentenwerk Freiberg; Studentenwerk Halle; Studentenwerk Leipzig; Studentenwerk Magdeburg; Studentenwerk Potsdam; Studierendenwerk Greifswald; Studierendenwerk Rostock-Wismar
- Veröffentlicht
- 04.01.2024
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 39711310 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
- Branche
- Lebensmittel & Catering
- Auftragsvolumen (Rahmen)
- 300.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Lieferung von Kaffeevollautomaten und Kaffeespezialitätenmaschinen für die Mensen und Cafeterien an die Studentenwerke der Einkaufskooperation-Ost in den Bundesländern in Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.
Lose
2 Lose.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 4 Jahre
- Beginn
- 01.01.2024
- Ende
- 31.12.2024
- Verlängerungsoption
- bis zu 3× verlängerbar
Vergabe-Status
- Auftragnehmer (2)
- Franke Coffee Systems GmbH · Melitta Professional Coffee Solutions GmbH & Co.KG
- Vertragsabschluss
- 24.11.2023
- Zuschlagsentscheidung
- 10.11.2023
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Freistaates Thüringen, Weimar
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Bieter (2)
- Franke Coffee Systems GmbH (Grünsfeld)
- Melitta Professional Coffee Solutions GmbH & Co.KG (Minden)
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).