AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.07.2026 01:37 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/12cd8fd8-bbb1-4c05-8c17-697fc50d7c98/

Beschaffung von 49 interaktiven Lernsystemen (7 Lose) im Rahmen der Umsetzung des DigitalPakt für 6 Peiner Schulen incl. Schulung (Lose 1 - 6)

Notice-ID: 12cd8fd8-bbb1-4c05-8c17-697fc50d7c98 · Procedure-ID: e14add62-5288-44a0-8f69-2fd5639a39f9

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Peine, Peine
Veröffentlicht
25.07.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30200000 — Büromaschinen und Computer
Branche
IT & Digitalisierung
Zuschlagswert
239.833 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Im Rahmen der Umsetzung des DigitalPakts werden über diese Maßnahme insgesamt 49 interaktive Lernsysteme für 6 Schulen beschafft. Los1_VGS Fröbelschule Los2_Grundschule Rosenthal/Schwicheldt Los3_Grundschule unterm Regenbogen Schmedenstedt/Woltorf Los4_VGS Grundschule in der Südstadt Los5_VGS Hainwaldschule Vöhrum Los6_VGHS Burgschule Los7_Mini PC inkl. Festplatte und Hauptspeicher

Lose

7 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").

Vertragslaufzeit

Ende
30.10.2024

Vergabe-Status

Auftragnehmer (3)
Erstling GmbH · heinekingmedia GmbH · Tigersoft Systemhaus GmbH
Vertragsabschluss
22.07.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).