AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 28.04.2026 06:24 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/12d56c8d-4c96-4c3e-aae7-e366104d3ff7/

EAPS-Erlebnis- und Aktivpark in Steinach „Erweiterung Parkplatz“

Notice-ID: 12d56c8d-4c96-4c3e-aae7-e366104d3ff7 · Procedure-ID: 411f9824-c606-4271-b13f-3d018f541f84

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Steinach, Steinach
Veröffentlicht
07.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45111291 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

ca. 150 Stck. Wurzelstöcke ausfräsen/entfernen ca. 800 m³ Oberboden abtragen und andecken ca. 1.400 m³ Schicht ohne Bindemittel aufnehmen ca. 600 m³ Boden und Fels lösen und andecken ca. 1.800 m³ Frostschutzschicht herstellen ca. 1.600 m² Asphalttragschicht AC 32 TN BK 0,3, herstellen, 50/70 ca. 1.600 m² Asphaltbeton AC 11 DN herstellen, 70/100 ca. 950 m Granitleistensteine 8/25 liefern und setzen ca. 2.100 m² Rasensteine verlegen, R-Gittersteine 8 Stck. Mastfundamente 8 Stck. LED-Leuchten setzen ca. 220 m Sickerstrang herstellen 2 Stck. Fertigteilschacht herstellen, Sickerschacht 2 Stck. Energiesäule liefern und montieren 100 Stck. Markierungspfosten rot/weiß liefern und setzen ca. 210 m Bankett profilgerecht herstellen

Vertragslaufzeit

Beginn
30.06.2025
Ende
31.10.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
56 Tage

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Thüringer Vergabekammer, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).