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Neubau Schulmensa und Zweifach-Sporthalle Lessinggymnasium und Grundschule Wenden // Objektplanung // Vergabebekanntmachung
Stadt Braunschweig · Braunschweig · Niedersachsen · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenNeubau Schulmensa und Zweifach-Sporthalle Lessinggymnasium und Grundschule Wenden // Objektplanung // Vergabebekanntmachung🏆 KSW-Architekten und Stadtplaner GmbH · Hannover
- KSW-Architekten und Stadtplaner GmbH · Hannover
Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Die Stadt Braunschweig plant am gemeinsamen Standort des perspektivisch fünfzügigen Lessinggymnasiums und der zukünftig vierzügigen Grundschule Wenden im Braunschweiger Stadtteil Wenden den Neubau einer gemeinsam zu nutzenden Mensa und einer Zwei-Fach- Sporthalle. Mit dem notwendigen Neubau einer Mensa mit Küche und Nebenräumen sollen die Bedarfe für die Mittagessenversorgung sowohl für die Grundschule Wenden als auch für das Les- singgymnasium abgedeckt werden. Die vorhandene Mensa des Lessinggymnasiums reicht für das künftig zu erwartende Schüler:innenaufkommen nicht aus. Für die Schüler:innen des Sekundarbereichs I soll künftig in dem neuen Mensabereich ein Mittagessen angeboten werden. Als Infrastruktur wird hierfür für beide Schulen Folgendes benötigt: Eine teilbare Mensa mit Küche und Nebenräumen für insgesamt ca. 380 Mittagessen in drei Schichten der Grundschule Wenden und ca. 360 Mittagessen in zwei Schichten des Lessing- gymnasiums. Als Produktionsverfahren ist für beide Schulen sowohl eine Frischküche als auch Cook & Chill oder Cook & Freeze denkbar, wobei bei der Grundschule eine Ausgabe des Essens in Schüsseln und beim Lessinggymnasium auf Tabletts erfolgen soll. Weiterhin soll die Mensa multifunktional auch als Aula für die Grundschule genutzt werden können (z. B. für die Einschulungsfeier). Für den Teilbereich der Mensa der Grundschule ist von einer Fläche von 154 m2 nach dem Standardraumprogramm für Ganztagsgrundschulen auszugehen, für den Teilbereich der Mensa des Gymnasiums von einer Fläche von 213 m2 nach dem Standard- raumprogramm für Gymnasien. Für eine multifunktionale Nutzung soll nach Möglichkeit die gesamte Mensafläche herangezogen werden. Der gesamte Küchenbereich soll 265 m2 nicht überschreiten. Synergien, die Küchenfläche zu verringern, sollen geprüft werden. Für die Sporthalle gilt als Grundlage das beschlossene Raumprogramm, das auf dem Standardraumprogramms für den Neubau von Sporthallen (SRP) basiert. Da die Drei-Fach-Sporthalle des Le
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistung erfolgt im Rahmen eines EU-weiten Verhandlungsverfahrens gemäß den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). Die Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb). Das Verfahren gliedert sich in den Teilnahmewettbewerb, in dem Bewerbende ihr Interesse bekunden und ihre Eignung nachweisen, und das Verhandlungsverfahren, zu dem nur eine begrenzte Anzahl von Bewerbenden zugelassen und zur Angebotsabgabe aufgefordert wird. /// Im Rahmen des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs werden die Eignungsvoraussetzungen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sowie die Zuverlässigkeit bei den Bewerbenden ermittelt und entsprechende Nachweise verlangt. Der Teilnahmewettbewerb schließt mit der Überprüfung der Eignung der Bewerbenden und mit der Auswahl der Bewerbenden durch den Auftraggeber ab, die in dem weiteren Verfahren zur Einreichung von Angeboten aufgefordert werden. Die nicht berücksichtigten Bewerbenden werden über die Gründe der Ablehnung ihrer Bewerbung um Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren informiert. /// Den ausgewählten Bewerbenden - ab diesem Zeitpunkt Bietende genannt - wird eine Aufforderung zur Angebotsabgabe über das Vergabeportal dtvp.de übersandt. Die Bietenden können ein verbindliches Erstangebot abgeben. Die Bietenden werden zudem aufgefordert, ihr Angebot vor dem Auftraggeber im Rahmen einer Präsentation vorzustellen. Auf der Grundlage der eingereichten Angebote und Präsentationen wird eine Rangfolge der Bietenden nach Maßgabe einer Bewertungsmatrix (Zuschlagskriterien) gebildet. Diese wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandt. /// Zur Angebotsabgabe wird eine Lösungsskizze erwartet. Für diese Lösungsskizze wird eine Aufwandsentschädigung von 7.500,- EUR netto je Bietendem gezahlt.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Lösungsskizze 50 %Qualität
Das Kriterium "Lösungsskizze" ist untergliedert in: - Räumliche & gestalterische Qualitäten mit 10% - Funktionalität & Flächeneffizienz mit 15% - Wirtschaftlichkeit & Realisierbarkeit mit 15% - Nachhaltigkeit & Ressourceneffizienz mit 10%
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Projektumsetzung, Projektteam 30 %Qualität
Das Kriterium "Projektumsetzung, Projektteam" ist untergliedert in: - Projektleitung 10% - Bauleitung 10 % - Einschätzung projektspez. Besonderheiten & Herausforderungen 5 % - Änderungsmanagement, Kosten- und Terminsteuerungsinstrumente im Hinblick auf Kosten- und Terminsicherheit, Kostenverfolgungskonzept 5%
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Honorarangebot 20 %Preis
Das günstigste Angebot erhält die volle Punktzahl (5), das 1,5-fache des günstigsten Angebotes ergibt die geringste Punktzahl (1). Dazwischen liegende Angebote werden linear interpoliert und mit einer Nachkommastelle (x,y) gewertet. Über dem 1,5-fachen des günstigsten Angebotes liegende Angebote werden ebenfalls mit 1 bewertet. Die erzielte Punktzahl wird mit der Gewichtung multipliziert.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 265 Tage nach Fristende
Auftragnehmer KSW-Architekten und Stadtplaner GmbHZuschlagswert 868.604 €1 Veröffentlichung
- 19.08.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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