AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y68HXSA/documents) · Abgerufen am 07.10.2026 10:31 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/12fddc51-c53b-4de0-a907-be759ddb6fde/

Stadtumbaubeauftragter (SB) in Frankfurt (Oder) im Städtebauförderprogramm Wachstum und nachhaltige Erneuerung (WNE)

Notice-ID: 12fddc51-c53b-4de0-a907-be759ddb6fde · Procedure-ID: 1e147a5b-8e30-4c36-aac1-bd78b8ab8fc2

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Frankfurt (Oder), Bereich des Oberbürgermeisters, Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle, Frankfurt (Oder)
Veröffentlicht
15.09.2026
Frist (Submission)
15.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
75000000 — Öffentliche Verwaltung
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Stadtumbaubeauftragter (SB) in Frankfurt (Oder) im Städtebauförderprogramm Wachstum und nachhaltige Erneuerung (WNE) für die Gesamtmaßnahmen: Gesamtmaßnahme WNE " Zentrum Nord", Gesamtmaßnahme WNE "Neuberesinchen" und Gesamtmaßnahme WNE "Am ehemaligen Botanischen Garten Viadrina" - Rahmenvertrag für den Zeitraum vom 01.03.2027 bis 28.02.2028, mit der Möglichkeit der Verlängerung für den Auftraggeber um jeweils ein Jahr, längstens bis zum 28.02.2033

Vertragslaufzeit

Beginn
01.03.2027
Ende
28.02.2028
Verlängerungsoption
bis zu 5× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer der Landes Brandenburg, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).