Sicherheits- und Empfangsdienstleistungen
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Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Sicherheits- und Empfangsdienstleistungen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Vergabe von Sicherheits- und Empfangsdienstleistungen mit einem geschätzten Wert von 1.000.000,00 EUR.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs (1. Phase) wird eine unbeschränkte Zahl von Unternehmen zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert. Höchstens drei (3) Bewerber, die auf Basis der vorgelegten Nachweise und Erklärungen für geeignet befunden wurden (siehe Ziffer II.8 Dokument "Teilnahme- und Bewerbungsbedingungen"), erhalten eine Aufforderung zur Abgabe eines (Erst-)Angebots. Erfüllen mehr als drei Bewerber die Mindestanforderungen an die Eignung, werden die drei Bestplatzierten zur Abgabe eines (Erst-)Angebots aufgefordert. Die Platzierung bestimmt sich nach der Anzahl der erzielten Gesamtpunkte hinsichtlich der Qualität der eingereichten Referenzen (siehe Ziffer 6.4 des Dokuments "Teilnahme- und Bewerbungsbedingungen" sowie Dokument 1.10 "Wertungsmatrix - Unternehmensreferenzen"). Falls bei zwei oder mehr Bewerbern ein Punktegleichstand vorliegt, teilen sich die Unternehmen die entsprechende Platzierung. Liegen mehr als drei Unternehmen auf den ersten drei Plätzen, erfolgt eine Auswahl nach Losentscheid. Dabei wird der Losentscheid zwischen denjenigen Unternehmen durchgeführt, die unter den Bestplatzierten auf den ersten drei Plätzen die niedrigste Punktzahl erreicht haben (siehe Ziffer II.8 Dokument "Teilnahme- und Bewerbungsbedingungen"). Im Rahmen der Verhandlungsphase (2. Phase) bilden die eingegangenen (Erst-)Angebote die Grundlage der anschließenden Verhandlungen. Der Auftraggeber behält sich jedoch gemäß § 17 Abs. 11 VgV vor, den Zuschlag bereits auf das (Erst-)Angebot zu erteilen. Sofern sich der Auftraggeber für Verhandlungen entscheidet, wird er die Bieter über deren Ende informieren und eine einheitliche Frist zur Einreichung der finalen Angebote (sog. BAFO) auffordern.“
Preiseinschätzung
Basierend auf 593 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
1 Veröffentlichung
- 17.01.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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