AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 12.04.2026 23:56 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/130ce5da-2603-4634-9c88-c7ab0adac166/

Rahmenbestellung - Sicherheits- und Gesundheitskoordinator

Notice-ID: 130ce5da-2603-4634-9c88-c7ab0adac166 · Procedure-ID: 2584cd58-2840-458f-bff4-cd4dd3a548ff

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Gasnetz Hamburg GmbH, Hamburg
Veröffentlicht
13.11.2023
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die Gasnetz Hamburg GmbH ist ein hundertprozentiges Unternehmen der Stadt und betreibt das Erdgasnetz in der Freien und Hansestadt Hamburg mit circa 7.900 Kilometern Länge, rund 160.000 Hausanschlüssen und ca. 230.000 Netzkunden. Das Netz umfasst Hoch-, Mittel-, Niederdruck- und Hausanschlussleitungen sowie rund 600 Gasdruckregelanlagen. Die Steuerung und Überwachung des Netzes erfolgen über eine zentrale Leitstelle. Rahmenbestellung - Sicherheits- und Gesundheits-koordinator1 Los 1: diverse Bauvorhaben für den Bau von Gaslei-tungen sowie Gasdruckregel- und Messanlagen (GDRMA) Los 2: Bauvorhaben von Wasserstoffleitungen so-wie GDRMA im Rahmen von HH-WIN - Hamburger Wasserstoff-Industrienetz

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 MONTHS

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Finanzbehörde, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).