AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 10.07.2026 21:10 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/132a749f-931f-42d2-bc69-d1a7f3b41b64/

Entwicklung Web-Module Investive Programme für die hessische Landwirtschaftsförderung (Los 5)

Notice-ID: 132a749f-931f-42d2-bc69-d1a7f3b41b64 · Procedure-ID: 132a749f-931f-42d2-bc69-d1a7f3b41b64

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesbank Hessen Thüringen-Girozentrale (Helaba), Frankfurt am Main
Veröffentlicht
23.01.2026
Frist (Submission)
23.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72200000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Es werden IT-Dienstleistungen sukzessive in sechs Losen vergeben. Vorliegend betroffen sind allein die Leistungen zu Los 5 – Entwicklung Web-Module Investive Programme für die hessische Landwirtschaftsförderung. Wesentlicher Bestandteil ist die Entwicklung neuer und vom heutigen Portal Landwirtschaftsförderung technisch entkoppelter digitaler Antragsstrecken für die investive Agrarförderung sowie Integration einer Vorqualifizierung von Anträgen. Sämtliche Leistungen sind auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung und mithin erst auf gesonderten Abruf/Einzelauftrag hin zu erbringen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2029
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).