Angabe von mind. zwei Referenzen, die mit dem Leistungsanteil Unterhaltsreinigung nach der Aufgabenstellung, nach Art (genaue Beschreibung) und Umfang vergleichbar sind (aus den letzten drei Jahren). Verfügt der Bieter über mehrere Niederlassungen, so muss sich die Referenz auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Hat der Bieter eine Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben. Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzauftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formulars genügt jedoch nicht. Wenn nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. Zu jeder Referenz Angabe Referenzauftraggeber, Jahresumsatz mit dem Auftrag, Zeitraum der Leistungserbringung, Auftragnehmer des Referenzauftrages, Art der vertraglichen Bindung, Art der Leistungen, Angaben zur Vergleichbarkeit, Ansprechpartner beim Referenzauftraggeber mit Telefon-Nr. und E-Mail.