AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 07.07.2026 22:37 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1334ca83-2690-49a6-b91f-e1d4b0deeb22/

Gestellung und Abtransport Container

Notice-ID: 1334ca83-2690-49a6-b91f-e1d4b0deeb22 · Procedure-ID: 29204a33-1814-4cf7-84dd-752fff3e3f64

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesbetrieb für Straßenbau, Neunkirchen
Veröffentlicht
06.12.2024
Frist (Submission)
16.01.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90511000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Geschätzter Wert
334.348 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gestellung und Abtransport Container Los 1: SM Sulzbach / Völklingen, SM Merzig, Zentralmeisterei Lebach Los 2: SM St. Wendel, SM Rohrbach, Zentralwerkstatt Theley, Hauptstelle Neunkirchen (Saar)

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten und Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — SM Sulzbach / Völklingen, SM Merzig, ZM Lebach

Erfüllungsort
Sulzbach
Geschätzter Wert
132.601 €

Los 2 — SM St. Wendel, SM Rohrbach, Zentralwerkstatt Theley, Haupthaus Neunkirchen

Erfüllungsort
St. Wendel
Geschätzter Wert
148.364 €

Vertragslaufzeit

Beginn
01.03.2025
Ende
28.02.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
45 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Saarbrücken

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).