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Ausschreibung der Leistungen für den Aufbau einer telemed. Netzwerkinfrastruktur für eine IOP
Kliniken Südostbayern AG · Traunstein · Bayern · Zusammenschluss öffentlicher Auftraggeber
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1. Die Kliniken Südostbayern AG und das InnKlinikum gkU Altötting und Mühldorf beabsichtigen den Aufbau einer Telemedizinischen Netzwerkinfrastruktur durch eine gemeinsame, mandantenfähige Interoperabilitätsplattform (im Folgenden „IOP“ genannt) mit revisionssicherer Archivierung von elektronisch erzeugten und eingescannten Dokumenten entsprechend der Fördertatbestände § 19 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 9 des Krankenhauszukunftsgesetzes („KHZG“) sowie der Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 21 Absatz 2 KHSFV in der Version 4 mit Stand vom 2. Oktober 2023 („Richtlinie KHSFV“). Zur Realisierung der Zielsetzung einer Telemedizinischen Netzwerkinfrastruktur ist der Aufbau einer Interoperabilitätsplattform (IOP) als flexible Infrastruktur zum Datenaustausch und zur prozessualen Interaktion mit anderen Einrichtungen und Zuweisern erforderlich. Diese muss zudem die Funktion eines Kommunikationsserver und die revisionssichere Archivierung von elektronisch erzeugten und eingescannten Dokumenten beinhalten. 2. Die Förderfähigkeit des Beschaffungsvorhabens ist seitens des Gesetzgebers an be-stimmte Voraussetzungen geknüpft, welche in der Richtlinie KHSFV beschrieben wer-den. Die zu erbringenden Leistungen haben daher die Anforderungen der Richtlinie KHSFV zu erfüllen. Aus diesem Grund werden die entsprechenden Voraussetzungen für die Förderfähigkeit der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Lieferungen und Dienstleistungen als Ausschlusskriterien definiert. Vor diesem Hintergrund muss die IOP gemäß dem Fördertatbestand § 19 Abs. 1 Nr. 9 der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) mindestens die MUSS Kriterien der Richtlinie KHSFV im Absatz 4.3.9 und die übergreifenden Anforderungen gemäß Absatz 4.2.1 und 4.2.2 erfüllen 3. Zu den wesentlichen Leistungsgegenständen des Auftragnehmers zählen insbesondere: a.) Aufbau einer Interoperabilitätsplattform (IOP) a
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KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Vergabe der Leistungen für den Aufbau einer Telemedizinischen Netzwerkinfrastruktur für eine Interoperabilitätsplattform mit Kommunikationsserver und Langzeitarchiv.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
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EU-gefördertes Vorhaben
eu-funds
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
- Frist 27.08.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
- 26.07.2024 Original-Veröffentlichung
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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