AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
WASSKL_bewerb
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Wasserburg a. Inn, Wasserburg a. Inn
- Veröffentlicht
- 29.07.2025
- Frist (Submission)
- 29.08.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 950.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von LOS_1 / "Planungsleistungen Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI und der Verfahrenstechnik nach § 55 HOAI, LOS_2 / Planungsleistungen Tragwerksplanung nach § 51 HOAI sowie LOS_3 / Technische Ausrüstung ELT/EMSR nach § 55 HOAI für die Erweiterung der Kläranlage Wasserburg a. Inn.
Lose
3 Lose (max. 3 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — LOS_1 / Planungsleistungen INGENIEURBAU
- Geschätzter Wert
- 570.000 €
Los 2 — LOS_2 / Planungsleistungen TRAGWERKSPLANUNG
- Geschätzter Wert
- 240.000 €
Los 3 — LOS_3 / Planungsleistungen ELT_EMSR_TECHNIK
- Geschätzter Wert
- 140.000 €
Vertragslaufzeit
- Periode
- 25 Monate
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 29.08.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).