AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.05.2026 05:01 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/1367ee43-83c7-4dae-8d49-4ca7a185ddef/

BLB NRW / NL Do / RUB, WE2189 / Erstellung des Liegenschaftsenergiekonzepts / 010-23-00895

Notice-ID: 1367ee43-83c7-4dae-8d49-4ca7a185ddef · Procedure-ID: 0271aab3-8283-41ae-9064-62675c4f90ca

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Dortmund, Dortmund
Veröffentlicht
10.11.2023
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Energie & Umwelt
Geschätzter Wert
330.750 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand der abgefragten Leistung ist die Erstellung eines Liegenschaftsenergiekonzept für den Campus der Ruhr-Universität Bochum unter ganzheitliche Betrachtungsweise der Erzeuger- und Verbraucherseite. Gegenstand ist aber auch eine Machbarkeitsstudie zum LEK (Was geht, was geht nicht). Hierin sind in verschiedene Varianten mit den jeweiligen Transformationspfaden die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der Klimaneutralen Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen (KNLV) nachzuweisen (s. a. Anlage 3 Kapitel Ziele und Grundlagen).

Vertragslaufzeit

Beginn
02.05.2024
Ende
18.12.2024

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
116 DAYS

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).