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Rudersdorfer Tunnel VP02 - Transport, Entsorgung und Übernahme
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
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Rudersdorfer Tunnel VP02 - Transport, Entsorgung und Übernahme
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Entsorgung & Recycling
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand der Ausschreibung ist der Transport, die Entsorgung und die Übernahme von Materialien für den Rudersdorfer Tunnel VP02.
- Der Erfüllungsort ist Wilnsdorf.
- Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
- Die DB InfraGO AG ist der Auftraggeber.
Die Ausschreibung betrifft den Transport, die Entsorgung und die Übernahme von Materialien im Rahmen des Rudersdorfer Tunnels VP02.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft (Vordruck wird unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal unter Angabe der Vergabenummer 26FEI86140 bereitgestellt) oder: —Angabe „Allgemeine Daten“ – Angabe „Verantwortlicher für die Selbstauskunft des Unternehmens“ – Angabe „Ansprechpartner/Verantwortliche“ – Angabe „Firmenprofil“ Angabe des jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, — Angabe des jährlichen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen betrifft, der mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, — Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit diese Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Darüberhinausgehende Angaben sind "Kann" Angaben
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung (Vordruck wird unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal unter Angabe der 26FEI86140 bereitgestellt), oder: —Versicherung, dass über das Vermögendes Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, —Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, —Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister, —Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können, —Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungs pflichtig im Handelsregister eingetragen ist. Ich versichere nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für mich nationalgeltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-VO oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo-und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionslistegeführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere, den Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienst-leistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen. Ich versichere dass ich kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person bin bzw. das Unternehmen kein ein Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist. Ich versichere dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält. —Ich versichere dass ich bzw. mein Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt. — Ich versichere, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. c zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO. —Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-,sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z. B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer Entsendegesetz,§ 98c Aufenthaltsgesetz, § 19Mindestlohngesetz oder § 21Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat. — Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung(Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung)nachgekommen ist.—Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention: a) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i. S. v. Art. 101 AEUV, §1 GWB (Preis-,Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können. b) dass das Unternehmen sich zu einemunbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. — Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, —Erklärung, dass: a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe nach §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach § 122GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die§§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. — Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens. a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. — sowie Punkt 12ff der Anlage Bietereigenerklärung der Vergabeunterlagen.
Weitere Anforderungen
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Qualitätsmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)
Der Bieter in Los 1 muss eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG für die auftragsrelevanten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (z.B. Behandeln, Verwerten und/oder Beseitigen, Makeln, Handeln) nachweisen. Für ausländische Bieter und/oder etwaig vorgesehene ausländische Nachunternehmer wird der Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation verlangt, die mindestens die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) insbesondere an Organisation, Ausstattung und Tätigkeit des Betriebes sowie das im Betrieb beschäftigte Personal und zusätzlich an die Überwachung des Betriebes umfasst. Die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen mittels der übersetzten notwendigen Genehmigungen der zuständigen Behörden für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten. Außerdem muss der Bieter folgende Unterlagen einreichen: - (1) Steckbrief gemäß Anhang B5 (darin sind insbesondere Angaben zu den relevanten Anlagengenehmigungen, der Art und Gültigkeit des Zertifikates, den zugelassenen Abfallschlüsseln, sowie Angaben zu Kapazitätsbegrenzungen etc. zu machen). Es ist je Anlage ein Steckbrief zu erstellen. - (2) für mindestens 1in Los 1 und/oder Los 2 gemeldete Anlage zur Errichtung und zum Betrieb der Anlage erforderliche Genehmigung und Anzeige, insbesondere nach BImSchG, Landesrecht, bzw. Deponierecht (alle relevanten Genehmigungsbescheide zuzüglich Auszüge, in denen der betroffene Anlagenstandort sowie der Genehmigungstatbestand genannt ist, sowie alle für die Annahme und Entsorgung dieser Anlage relevanten Auszüge wie z.B. zugelassene Abfallschlüssel nach AVV, Annahmegrenzwerte, Begrenzungen der Kapazität etc..). Die Genehmigung zur Annahme von Materialien einer Anlage muss spätestens bis zum Zustandekommen der Einzelverträge (Materialanfall) dem AG vorliegen. - (3) Bei grenzüberschreitender Verbringung: Die Genehmigung der Anlage durch die ausländische Behörde sowie die Genehmigung der ausländischen Behörde zur Annahme des Abfalls in Originalschrift und in beglaubigter Übersetzung Einsatz Nachunternehmer/Anforderungen an die Entsorgungs- und Übernahmeanlagen: Als Nachunternehmer für Entsorgungs- und Übernahmeleistungen oder Teile der Entsorgungs- und Übernahmeleistung dürfen nur solche Unternehmen eingesetzt werden, die die Voraussetzungen der Ziffer 10 des Anhang C1 „Rahmenvertrag“ sowie Ziffer 10 der Anlage 8 zu C1+2 „Besondere Bedingungen Entsorgung und Übernahme“ - soweit sie für die übertragene Leistung erforderlich sind - erfüllen oder die Voraussetzungen nach § 7 Abs. 3 EfbV einhalten. Als Nachunternehmer für Transportleistungen per LKW darf nur ein Unternehmen eingesetzt werden, das Kraftfahrzeughalter im Sinne des Straßenverkehrs-gesetztes ist und das über eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterverkehr nach § 3 des Güterkraftverkehrgesetzes (GüKG) oder eine als Erlaubnis nach § 3 GüKG geltende Gemeinschaftslizenz nach § 5 GüKG verfügt, die mindestens 3 Monate länger gültig ist als der letzte für einen Einzelauftrag vereinbarte Ausführungstermin. Für den Fall, dass der Bewerber wegen fehlender oder unzureichender eigene Entsorgungs-, Übernahme und/oder Transportkapazitäten und zur Erfüllung der im Verfahren geltenden Eignungsanforderungen beabsichtigt, fremde Unternehmen (fremde Unternehmen in diesem Sinne sind auch konzernverbundene Unternehmen) mit diesen Leistungen zu beauftragen, ist das Bestätigungsschreiben Meldung von Drittanlagen (Anhang B6 des Teilnahmewettbewerbs) des fremden Unternehmens vorzulegen. Aus der Erklärung muss hervorgehen, - die Anlage über die notwendigen Betriebsgenehmigungen und Kapazitäten gemäß Steckbrief im gesamten Vertragszeitraum (inkl. der Verlängerungsoption) für die in den Vergabeunterlagen genannten Abfälle verfügt. - dass die Anlage bereit ist, für den betreffenden Vertragszeitraum (unter Berücksichtigung der Verlängerungsoption) die dem Leistungsvertrag zu Grunde liegenden Materialien anzunehmen und, sofern zutreffend, ordnungsgemäß entsorgt, - die im Steckbrief (Anhang B5) genannten Grenzwerte, denen der Genehmigung der Anlage entsprechen und eine Änderung der Grenzwerte dem AG unmittelbar bekanntgegeben werden - der Betreiber der Anlage die weiteren Verpflichtungen betreffend Entsorgungsanalagen, insbesondere die Kontrollrechte nach Anlage 8 zu C1a+b Besonderen Bedingung Entsorgung und Übernahme und dafür neben dem Auftragnehmer einsteht Weiterhin sind vorzulegen: - Nur für Los 1 Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (Behandeln, Verwerten und/oder Beseitigen). Der Bieter muss sicherstellen, dass ihm für sämtliche von ihm eingesetzte Transporteure die Bestätigung der Anzeige des Efb-Zertifikates bei der zuständigen Behörde vorliegt. Erklärung, dass der Transportnachunternehmer eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (Sammeln/Befördern) vorweisen kann - Die oben unter (1) bis (3) aufgeführten Erklärungen und Nachweise, soweit relevant. - Verpflichtungserklärung(en) des/ der fremden Unternehmen(s) Sofern die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG und/oder Nachweise zu den Ziffern (1) bis (3) zum genannten Zeitpunkt von einzelnen Entsorgungs- oder Transport-Nachunternehmern nicht vorliegen, hat der Bieter mit Abgabe des Teilnahmeantrags zu versichern, dass er sich bemüht, die entsprechenden Zertifikate und Genehmigungen so bald wie möglich zu erlangen. Ohne gültige Zertifikate und Genehmigungen werden Bestellungen (Einzelaufträge) an den Auftragnehmer nicht vergeben. Hinweis: Fremde Unternehmen, auf deren Kapazitäten sich das Unternehme gem. § 47 SektVO berufen hat, gelten als verbindlich benannt
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Qualitätsmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)
der Bieter muss folgende Unterlagen einreichen: - (1) Steckbrief gemäß Anhang B5 (darin sind insbesondere Angaben zu den relevanten Anlagen-Genehmigungen, der Art und Gültigkeit des Zertifikates, den zugelassenen Abfallschlüsseln, sowie Angaben zu Kapazitätsbegrenzungen etc. zu machen). Es ist je Anlage ein Steckbrief zu er-stellen. - (2) für mindestens 1in Los 2 gemeldete Anlage zur Errichtung und zum Betrieb der Anlage erfor-derliche Genehmigung und Anzeige, insbesondere nach BImSchG, Landesrecht(alle relevanten Genehmigungsbescheide zuzüglich Auszüge, in denen der betroffene Anlagenstandort sowie der Genehmigungstatbestand genannt ist, sowie alle für die Annahme und Entsorgung dieser Anlage relevanten Auszüge wie z.B. zugelassene Abfallschlüssel nach AVV, Annahmegrenzwerte, Be-grenzungen der Kapazität etc.). Die Genehmigung zur Annahme von Materialien einer Anlage muss spätestens bis zum Zustandekommen der Einzelverträge (Materialanfall) dem AG vorlie-gen. - (3) Bei grenzüberschreitender Verbringung: Die Genehmigung der Anlage durch die ausländi-sche Behörde sowie die Genehmigung der ausländischen Behörde zur Annahme des Abfalls in Originalschrift und in beglaubigter Übersetzung Einsatz Nachunternehmer/Anforderungen an die Übernahmeanlagen: Als Nachunternehmer für Übernahmeleistungen oder Teile der Übernahmeleistung dürfen nur solche Unternehmen eingesetzt werden, die die Voraussetzungen der Ziffer 10 des Anhang C2 „Rahmenvertrag“ sowie Ziffer 10 der Anlage 8 zu C1+2 „Besondere Bedingungen Entsorgung und Übernahme“ - soweit sie für die übertragene Leistung erforderlich sind - erfüllen oder die Vo-raussetzungen nach § 7 Abs. 3 EfbV einhalten. Für den Fall, dass der Bewerber wegen fehlender oder unzureichender eigene Entsorgungs-, Übernahme und/oder Transportkapazitäten und zur Erfüllung der im Verfahren geltenden Eignungsanforderungen beabsichtigt, fremde Unternehmen (fremde Unternehmen in diesem Sinne sind auch konzernverbundene Unternehmen) mit diesen Leistungen zu beauftragen, ist das Bestätigungsschreiben Meldung von Drittanlagen (Anhang B6 des Teilnahmewettbewerbs) des fremden Unternehmens vorzulegen. Aus der Erklärung muss hervorgehen, - dass die Anlage über die notwendigen Betriebsgenehmigungen und Kapazitäten gemäß Steckbrief im gesamten Vertragszeitraum (inkl. der Verlängerungsoption) für die in den Vergabeunterlagen genannten Abfälle verfügt. - dass die Anlage bereit ist, für den betreffenden Vertragszeitraum (unter Berücksichtigung der Verlängerungsoption) die dem Leistungsvertrag zu Grunde liegenden Materialien an-zunehmen und, sofern zutreffend, ordnungsgemäß entsorgt, - die im Steckbrief (Anhang B5) genannten Grenzwerte, denen der Genehmigung der Anla-ge entsprechen und eine Änderung der Grenzwerte dem AG unmittelbar bekanntgegeben werden - der Betreiber der Anlage die weiteren Verpflichtungen betreffend Entsorgungsanalagen, insbesondere die Kontrollrechte nach Anlage 8 zu C1a+b Besonderen Bedingung Entsor-gung und Übernahme und dafür neben dem Auftragnehmer einsteht Weiterhin sind vorzulegen: - Die oben unter (1) bis (3) aufgeführten Erklärungen und Nachweise, soweit relevant. - Verpflichtungserklärung(en) des/ der fremden Unternehmen(s) Sofern Nachweise zu den Ziffern (1) bis (3) zum genannten Zeitpunkt von einzelnen Nachunter-nehmern nicht vorliegen, hat der Bieter mit Abgabe des Teilnahmeantrags zu versichern, dass er sich bemüht, die entsprechenden Zertifikate und Genehmigungen so bald wie möglich zu erlan-gen. Ohne gültige Zertifikate und Genehmigungen werden Bestellungen (Einzelaufträge) an den Auftragnehmer nicht vergeben. Hinweis: Fremde Unternehmen, auf deren Kapazitäten sich das Unternehme gem. § 47 SektVO berufen hat, gelten als verbindlich benannt
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Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Verfahrensverlauf
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1 Veröffentlichung
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Wertung
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
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