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Sicherheitsdienste, ANKER-Dependance Steinerne Furt, Augsburg
Regierung von Oberbayern · München · Bayern · Landesbehörde
Angebote bis 21.07.2026, 09:00 Uhr (heute!)
Beschreibung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Schwaben betreibt seit dem 23.04.2020 die ANKER-Dependance Steinerne Furt 75/77 in 86167 Augsburg mit bis zu 451 Plätzen (im Folgenden Einrichtung). Die Einrichtung diente bisher der Unterbringung von Flüchtlingen. Gegenstand dieses Dienstleistungsvertrags sind stationäre Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen, die vom Auftragnehmer in der Einrichtung erbracht werden. Der Unterkunftsteil Steinerne Furt 75 wird seit dem 23.04.2020 als Aufnahmeeinrichtung nach § 44 AsylG für die Unterbringung von Asylbegehrenden betrieben (im Folgenden: Einrichtung). Die Einrichtung hat eine Kapazität von 159 Unterbringungsplätzen. Der Unterkunftsteil der Steinernen Furt 77 ist am 29.10.2021 mit einer Kapazität von 292 Plätzen in Betrieb genommen worden. Die Bewachungszeit beträgt 24 Stunden an 7 Tagen/Woche und 365 Tagen im Jahr (Schaltjahre: 366 Tage im Jahr).
Änderungen am Verfahren
2 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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📅 Frist verlängert📄 Unterlagen
- Arbeitsschritt "Leistungskriterien", Ziffer 2.1 ("Hinweise"): Streichung der Formatvorgaben - Arbeitsschritt "Leistungskriterien", Ziffer 2.1 ("Hinweise"): Aufhebung eines Widerspruchs, bitte nutzen Sie für die Einreichung Ihrer Konzeptdarstellungen den Arbeitsschritt "Eigene Anlagen" innerhalb des (Angebots-)Assistenten der e-Vergabe-Plattform. - Angebotsfristverlängerung bis Dienstag, den 21. Juli 2026, 9:00 Uhr; Bindefristverlängerung bis Freitag, den 18. September 2026
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📅 Frist verlängert
- Angebotsfristende auf 14.07.2026, 11:00 Uhr verschoben - Arbeitsschritt "Leistungskriterien", Ziffer 2.6 (Unterkriterium 5): Konkretisierung des besonderen Leistungsbereichs („Sicherungsdienstleistungen (SDL) zum Schutz von Flüchtlings- und Asyleinrichtungen und/oder -unterkünften")
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind stationäre Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen für eine Aufnahmeeinrichtung in Augsburg.
- Die Einrichtung hat eine Kapazität von bis zu 451 Plätzen und erfordert eine 24/7-Bewachung.
- Der CPV-Code 79713000 deutet auf Sicherheitsdienste hin.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren.
Gesucht werden stationäre Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen für eine Aufnahmeeinrichtung in Augsburg mit einer Kapazität von bis zu 451 Plätzen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 60 %
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Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog 40 %Qualität
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/33df2afd-e91e-4aba-ac6b-0ad5015a173f/awardcriteria
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufs-/Handelsregister
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/33df2afd-e91e-4aba-ac6b-0ad5015a173f/suitabilitycriteria
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/33df2afd-e91e-4aba-ac6b-0ad5015a173f/suitabilitycriteria
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Gesamtjahresumsatz
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/33df2afd-e91e-4aba-ac6b-0ad5015a173f/suitabilitycriteria
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/33df2afd-e91e-4aba-ac6b-0ad5015a173f/suitabilitycriteria
Weitere Anforderungen
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Qualitätsmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/33df2afd-e91e-4aba-ac6b-0ad5015a173f/suitabilitycriteria
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Zentralen Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Zentralen Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Zentrale Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Zentrale Vergabestelle geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Zentrale Vergabestelle. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, 80534 München zu richten. Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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3 Veröffentlichungen
- Frist 21.07.2026 - Arbeitsschritt "Leistungskriterien", Ziffer 2.1 ("Hinweise"): Streichung der Formatvorgaben - Arbeitsschritt "Leistungskriterien", Ziffer 2.1 ("Hinweise"): Aufhebung eines Widerspruchs, bitte nutzen Sie für die Einreichung Ihrer Konzeptdarstellungen den Arbeitsschritt "Eigene Anlagen" innerhalb des (Angebots-)Assistenten der e-Vergabe-Plattform. - Angebotsfristverlängerung bis Dienstag, den 21. Juli 2026, 9:00 Uhr; Bindefristverlängerung bis Freitag, den 18. September 2026 · in TED EU + oev aktuell
- Frist 14.07.2026 - Angebotsfristende auf 14.07.2026, 11:00 Uhr verschoben - Arbeitsschritt "Leistungskriterien", Ziffer 2.6 (Unterkriterium 5): Konkretisierung des besonderen Leistungsbereichs („Sicherungsdienstleistungen (SDL) zum Schutz von Flüchtlings- und Asyleinrichtungen und/oder -unterkünften") · in TED EU + oev
- Frist 13.07.2026 Original-Veröffentlichung
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 424 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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