AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
TGA-Planung Umbau, Sanierung und Erweiterung Jakobusschule
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Ennigerloh, Der Bürgermeister, Fachbereich Finanzen, Ennigerloh
- Veröffentlicht
- 11.04.2025
- Frist (Submission)
- 13.05.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71315000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Gegenstand dieses Loses sind die Ingenieurleistungen zur Fachplanung der Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 (gemäß § 53 Abs. 2 HOAI) zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für die oben näher beschriebene Maßnahme "Umbau, Sanierung und Erweiterung Jakobusschule". Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 9 vorgesehen. Neben den weitgehend übertragenen Grundleistungen werden ausgewählte besondere Leistungen übertragen. Das Nähere regelt die Leistungsbeschreibung. — Gegenstand dieses Loses sind die Ingenieurleistungen zur Fachplanung der Anlagengruppen 5 und 5 (gemäß § 53 Abs. 2 HOAI) zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für die oben näher beschriebene Maßnahme "Umbau, Sanierung und Erweiterung Jakobusschule". Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 9 vorgesehen. Neben den weitgehend übertragenen Grundleistungen werden ausgewählte besondere Leistungen übertragen. Das Nähere regelt die Leistungsbeschreibung.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 15.10.2025
- Ende
- 31.07.2028
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 13.05.2025
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.