AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/13e2c729-375c-4ca7-a40a-03cacf695781) · Abgerufen am 04.10.2026 20:29 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/13e2c729-375c-4ca7-a40a-03cacf695781/

TRON / Beschaffung eines Live-Cell Analysis Systems

Notice-ID: 13e2c729-375c-4ca7-a40a-03cacf695781 · Procedure-ID: 4dcb22d0-30fc-498f-87ba-7362eed11638

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Stammdaten

Auftraggeber
TRON - Translationale Onkologie an der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz gemeinnützige GmbH, Mainz
Veröffentlicht
04.06.2025
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
33100000 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Zur funktionellen Analyse von dynamischen und zellulären Prozessen in Echtzeit, zum Verständnis diverser immunologischen und proteinchemischen und Reaktionen in Tumorzellen sowie Zellen des kardiovaskulären Systems und weiterhin der Standardisierung von Zellkulturmethoden ist die Beschaffung weiterer Lebend- Zell- Analyse Systeme erforderlich. Aufgrund der anstehenden räumlichen Trennung von verschiedenen Abteilungen und des stetigen Wachstums an benötigtem Personal sollen 2 Geräte beschafft werden.

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
04.06.2025
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 14.06.2025 — abgelaufen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).