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SSB Umbau und Modernisierung HV - PS
SSB Stuttgarter Straßenbahnen AG · Stuttgart · Baden-Württemberg · Öffentliches Unternehmen
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenSSB Umbau und Modernisierung HV - PS🏆 Hitzler Ingenieure GmbH & Co. KG · Stuttgart
- Hitzler Ingenieure GmbH & Co. KG · Stuttgart
Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Hitzler Ingenieure GmbH & Co. KG. Die übrigen 4 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Projektsteuerung nach §205 AHO für die Umbau und Modernisierungs- Baumaßnahme für die Hauptverwaltung der SSB. Hauptaufgabe ist die Projektüberwachung und Qualitätskontrolle, insbesondere die Unterstützung der SSB bei Überwachung, Terminplan, Kostenkontrolle, Änderungsmanagement, Qualitätsmanagement, Schnittstellenmanagement, sowie Beratung bei allgemeinen Themen des Projektes ""SSB Umbau & Modernisierung der Hauptverwaltung"". Die Hauptverwaltung gliedert sich in 3 Gebäudeteile, die sich in West-Ost-Richtung erstrecken: Kopfbau und Mittelbau (Modul 1) sowie Verwaltungbau (Modul 2). MODUL 1 / Kopf- und Mittelbau Mittelbau Baujahr 1971 1. UG bis 3. OG / 1986 Aufstockung 4. OG bis 5. OG Grundriss ca. 54 x 16 m Höhe über Gelände ca. 20 m gesamt 7 Geschosse incl. 1 Untergeschoss Arbeitsplätze ca. 220 Kopfbau Baujahr 1970 Grundriss ca. 72 x 16 m Höhe über Gelände ca. 18 m gesamt 4 Geschosse, nur ein kleiner Teilbereich unterkellert Arbeitsplätze ca. 50 Erweiterung der TEs-Garage MODUL 2 (OPTION) / Verwaltungsbau Verwaltungsgebäude Baujahr 1970 Grundriss ca. 51 x 16 m Höhe über Gelände ca. 25 m gesamt 8 Geschosse incl. 1 Untergeschoss Arbeitsplätze ca. 200
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Ein Erstangebot dürfen nur diejenigen Wirtschaftsteilnehmer einreichen, die gemäß § 51 VgV vom AG nach Prüfung der übermittelten Informationen zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber aufgefordert werden. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf Basis der Erstangebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben (vgl. §17 Abs.11 VgV). Sofern der Zuschlag nicht bereits auf das wirtschaftlichste Erstangebot erteilt wurde, wird der AG die Bieter/BIetergemeinschaften auf den ersten fünf Plätzen zur Teilnahme an Verhandlungsgesprächen auffordern.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Honorar 40 Pkt.Preis
Bezüglich der preislichen Bewertung erhält der Bieter mit dem günstigsten Honorar (Gesamtangebotssumme EUR brutto des Angebotsformulars) die höchste Punktzahl. Angebote, deren Gesamtangebotssumme mindestens doppelt so hoch ist wie das günstigste Angebot, erhalten jeweils null Punkte. Die Honorarangebote der übrigen Angebote werden im Verhältnis zu der Punktzahl des günstigsten Bieters linear prozentual schlechter bewertet.
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Konzept zur Herangehensweise 40 Pkt.Qualität
- Es ist die vorgesehene Besprechungsorganisation mit den Besprechungsarten, -inhalten, ihrem Turnus und den beteiligten Personenkreisen während der Projektlaufzeit darzustellen. Dabei soll auch auf die Präsenz beim Auftraggeber und auf der Baustelle sowie auf die Erreichbarkeit der Projektleitung eingegangen werden. - Es ist das Schnittstellenmanagement im Projekt mit internen und externen Projektbeteiligten darzustellen. - Das vorgesehene Berichtswesen sowie Entscheidungsvorlagen und Dokumentationen sollen aufgezeigt werden. Vor allem ist hier auch auf die Implementierung der Grundlagen von RBBau einzugehen. - Es ist darzustellen, wie die projektspezifischen Ziele des Auftraggebers bzgl. Termin,- Kosten und Qualitäten gewährleistet werden. Die beabsichtigte projektspezifische Vorgehensweise und Arbeitsweise ist auszuführen. - Welche Projektsteuerungsmethoden und welche Projektmanagementsysteme sind vorgesehen? - Es ist eine zusammengefasste Einschätzung zum Projekt und den vorliegenden Unterlagen einzureichen. Dabei sollen erwartete Schwierigkeiten und hierzu mögliche Lösungsansätze dargelegt werden. Die Darstellung von Lessons Learned vergangener Projekte ist wünschenswert.
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Personalkonzept 20 Pkt.Qualität
- Die Bürostruktur bzw. die Organisation des Unternehmens und die Position des Teams im Unternehmen ist anhand eines Organigramms darzustellen. - Das vorgesehene Projektteam ist vorzustellen. Dabei sind die Verantwortlichkeiten bzw. Aufgaben und die Kernkompetenzen der jeweiligen Teammitglieder sowie ihre Erfahrung und Qualifikationen aufzuzeigen. - Es sind jeweils zwei personenspezifische Referenzprojekte von der Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung darzulegen. Dabei sollen die Parallelen zum bevorstehenden Projekt ersichtlich werden. - Es sind die vorgesehenen, kalkulierten Personalkapazitäten über die gesamte Projektzeit darzustellen. - Es ist aufzuzeigen, wie vor allem die Verfügbarkeit der Projektleitung über die gesamte Projektlaufzeit gewährleistet wird. - Anhand eines Organigramms soll das Personalkonzept für das Projekt mit der Vertretungsregelung aufgeführt werden. Es soll ersichtlich sein, wie sich das Team im Falle von Urlaub, Krankheit etc. organisiert und die vollumfängliche Vertragsleistung gewährleistet wird.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Demnach wird bezüglich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren auf §160 GWB verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bezüglich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten §§134, 135 GWB. Nach §134 Abs.1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Nach § 134 Abs.2 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß §135 Abs.2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach §135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 182 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Hitzler Ingenieure GmbH & Co. KGZuschlagswert 1.100.000 €2 Veröffentlichungen
- 13.01.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
- 04.02.2025 Auch in TED EU publiziert
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Preiseinschätzung
Basierend auf 952 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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