AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E19618595) · Abgerufen am 04.10.2026 07:42 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/13f171bd-9eee-4069-8ab0-4175b52fe66e/

Softwarepflege und Support der in der SVLFG eingesetzten Softwarekomponenten des Softwareproduktes Captiva Capture

Notice-ID: 13f171bd-9eee-4069-8ab0-4175b52fe66e · Procedure-ID: d6d56dae-1952-4daa-89b1-3f4e507f4751

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Stammdaten

Auftraggeber
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), Kassel
Veröffentlicht
24.03.2024
Frist (Submission)
23.04.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72260000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand dieser Leistung ist der Abschluss eines EVB-IT Pflegevertrages S (Langfassung) für die Softwarepflege und den Support der in der SVLFG vorhandenen und eingesetzten Softwarekomponenten des Softwareproduktes Captiva Capture der Firma OpenText. Die Software wird zum Erfassen, Aufbereiten und Exportieren von diversen Dokumentenarten an die Archivsysteme der SVLFG verwendet. Das Softwarepaket umfasst folgende Komponenten • Captiva Server • Captiva Unattended Client Module • Captiva Attended Client Module • Captiva Advanced Recognition

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2024
Ende
30.06.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
68 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).