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Evaluation des NPK-Vorhabens zur gesamtgesellschaftlichen Zusammenarbeit
GKV-Spitzenverband · Berlin · Berlin · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Bund)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenEvaluation des NPK-Vorhabens zur gesamtgesellschaftlichen Zusammenarbeit🏆 IGES Institut GmbH · Berlin
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Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Das zu evaluierende Vorhaben wurde initiiert, um von 2021 bis 2026 modellhaft zu erproben, wie eine gesamtgesellschaftliche Zusammenarbeit im Rahmen der nationalen Präventionsstrategie gelingen kann und welche Ergebnisse erreichbar sind. Die stimmberechtigten NPK-Mitglieder geben dafür durch verschiedene Aktivitäten Impulse, um relevante Akteure (intermediäre Zielgruppen des Vorhabens) für insgesamt vier primäre Zielgruppen und deren Bedarfe zu sensibilisieren. Gleichzeitig sollen die Akteure angeregt werden, für die Zielgruppen neue Aktivitäten umzusetzen, bestehende Aktivitäten auszuweiten bzw. besser aufeinander abzustimmen sowie miteinander zu verzahnen. Beim Thema Pflege werden beruflich Pflegende, pflegende Angehörige und pflegebedürftige Menschen als primäre Zielgruppen in den Blick genommen, beim Thema psychische Gesundheit sind es Kinder und Jugendliche aus psychisch (einschließlich sucht-)belasteten Familien. Für jede Zielgruppe wurden – gemeinsam von allen an dem Vorhaben Beteiligten auf Bundesebene – ein übergeordnetes Ziel und zwei Teilziele für die gesamtgesellschaftliche Zusammenarbeit definiert. Die stimmberechtigten NPK-Mitglieder haben daran anknüpfend eigene (gemeinschaftliche und akteursspezifische) Ziele vereinbart und Aktivitäten abgestimmt, um ihre selbstgesteckten Ziele zu erreichen. Die weiteren am NPK-Vorhaben beteiligten Akteure wurden eingeladen, analog zu verfahren. Im zweiten Präventionsbericht der NPK findet sich sowohl eine ausführliche Beschreibung der im Rahmen des NPK-Vorhabens vereinbarten Ziele und Aktivitäten als auch Informationen zu den an dem Vorhaben beteiligten Akteuren, zur Ausgangslage, zur bisherigen Umsetzung sowie zu ersten Zwischenergebnissen. Darüber hinaus wird in dem Bericht ein Evaluationskonzept skizziert; dieses ist im Rahmen des zu vergebenen Auftrags weiterzuentwickeln und umzusetzen. Die vorliegende Fassung des Evaluationskonzepts sieht vor, dass die Evaluation des NPK-Vorhabens auf Basis einer Programmtheor
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Realisierungskonzept 50 %Qualität
untergewichtet wie folgt: - Teilkonzept „Inhalt“ 60 % - Teilkonzept „Personal“ 20 % - Teilkonzept „Zeitplanung“ 20 %
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Angebotspreis 30 %Preis
Pauschalgesamtpreis gemäß Angebotsschreiben
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Qualifikation des Personals 20 %Qualität
Anhand der Ausführungen und Nachweise zur Qualifikation und Erfahrung bewerten die Auftraggeber die Fachkunde der Personen, die die Projektleitung inkl. Stellvertretung übernehmen, gesamthaft. Ausschlaggebend für die Bewertung ist die Qualifikation/Hochschulqualifikation (beispielhaft Gesundheits- und Pflegewissenschaften, Public Health, Sozialwissenschaften) sowie Erfahrung in der Durchführung von wissenschaftlichen Evaluationsprojekten, Organisation und Qualitätssicherung.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier TED EU
Auftrag wurde zugeschlagen · 156 Tage nach Fristende
Auftragnehmer IGES Institut GmbH1 Veröffentlichung
- 06.11.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 830 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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