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6003015222-BwDLZ Doberlug-Kirchhain
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Doberlug-Kirchhain · Doberlug-Kirchhain · Brandenburg · Bundesbehörde
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Abschluss RV über die Anmietung von Sanitärcontainern und mobilen Toiletten. * Vertragslaufzeit: 01.07.2026 - 30.06.2030 (es wird auf §§ 9, 12 des Vertrages hingewiesen) * Die Schätzwerte sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. * Bitte nehmen Sie den Vertrag und die Leistungsbeschreibung zur Kenntnis. * !!!Bitte in der Material- und Leistungsliste keine Preise eintragen!!! Bitte tragen Sie die Preise im dafür vorgesehenen Preisblatt ein. * Weitere Details sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. * Bei diesen aufgeführten Mengen handelt es sich lediglich um Schätzungen. Die tatsächlich anfallenden Mengen an Leistungen in der künftigen Vertragslaufzeit sind abhängig vom Umfang künftiger Bedarfe. Die tatsächlichen Bedarfe in der künftigen Laufzeit können daher von den Schätzungen dieses Vergabeverfahrens abweichen, die Schätzmengen unterschreiten oder überschreiten.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
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Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Anmietung von Sanitärcontainern und mobilen Toiletten.
- Es handelt sich um eine Dienstleistungsausschreibung im offenen Verfahren.
- Der Auftraggeber ist das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Doberlug-Kirchhain.
- Die Bekanntmachung wurde am 23.03.2026 veröffentlicht.
Die Ausschreibung betrifft die Anmietung von Sanitärcontainern und mobilen Toiletten für das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Doberlug-Kirchhain.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
-Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse (nicht älter als 6 Monate) -Unbedenklichkeitserklärung Finanzamt (nicht älter als 6 Monate) -Versicherungsschein Haftpflichtversicherung (Siehe § 7 des Vertrages)
Weitere Anforderungen
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Umweltmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)
-Nachweis DIN EN ISO 14001 Umweltmanagementsysteme
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Qualitätsmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)
-Nachweis DIN EN ISO 9001 Qualitätsmanagementsysteme
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Weitere Anforderungen verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 05.05.2026 - · in TED EU + oev aktuell
- Frist 23.04.2026 Original-Veröffentlichung
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Preiseinschätzung
Basierend auf 56 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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