AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 08.05.2026 04:03 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/13ff8db4-e18a-409c-bf7e-e6ef5cc0300d/

BIM-Planung Büro-u.Technikgebäude in Regensburg(BSO+TSO) Lph.1-4 u. 6+7 opt.

Notice-ID: 13ff8db4-e18a-409c-bf7e-e6ef5cc0300d · Procedure-ID: 75041c02-4019-4e69-a32e-020782c00a8e

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Stammdaten

Auftraggeber
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16), Frankfurt Main
Veröffentlicht
10.01.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Diese Ausschreibung enthält die gesamthafte Planungsleistung für die Errichtung der Hochbauten Bürogebäude (Bedienstandort - BSO) und Technikgebäude (Technikstandort - TSO) im Rahmen der Umsetzung der Betriebssteuerstrategie der DB InfraGO AG. In dieser Ausschreibung wird in einem Raumlos die Planungsleistung für den Standort : -Regensburg (BSO & TSO) angefragt. Folgende Leistungsbilder sollen beplant werden: - Objektplanung Gebäude - Technische Gebäudeausrüstung - Thermische Bauphysik / Wärmeschutz - Tragwerksplanung - Verkehrsanlage und Grundstücksentwässerung

Vertragslaufzeit

Beginn
12.05.2025
Ende
31.12.2026
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
46 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).