AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Errichtung eines Gymnasiums (BT 4) am Schulzentrum Ochtrup - Metallbauarbeiten
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadtverwaltung Ochtrup, Ochtrup
- Veröffentlicht
- 26.09.2025
- Frist (Submission)
- 29.10.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45262670 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
1. ca. 32 Stück Aluminium-Fensterelemente als Fensterbänder, verschiedene Breiten von ca. 8.420 mm bis40.270 mm, mit zugehörigen Türelementen, Ausstattungen und Hilfskonstruktionen 2. Komplettausstattung der vorgenannten Fensterbänder mit Raffstoreanlagen mit Sonnenschutzkästen 3. Aluminium-Fensterbänke mit Bordstücken und Gleitverbindern, ca. 400 Meter 4. ca. 4 Stück Alu-Fassaden-Elemente als Pfosten-Riegelkonstruktion, Abmessungen ca. 8.000 - 9.000 x 15.000- 16.000 mm, mit zugehörigen Türelementen, Ausstattungen und Hilfskonstruktionen 5. Teilausstattung der vorgenannten Pfosten-Riegelkonstruktionen mit Raffstoreanlagen und Sonnenschutzkästen 6. Teilausstattung der vorgenannten Pfosten-Riegelkonstruktionen mit RWA-Anlagen als Lamellen-Fenster 7. Teilausstattung der vorgenannten Türelemente mit einem Drehtürantrieb 8. Glas-Vordach an v.g. Alu-Fassaden-Element, ca. 9.000 x 1.820 mm, ca. 1 Stück 9. Edelstahlsäulen für Außentüren, mit Türanschlagspuffer, ca. 13 Stück 10. Stahltür als Außentür, mit Gitterrost-Podest / -stufen, Technikzentrale Dach, ca. 1 Stück 11. Kellerfenster, hochwasserdicht, ca. 2 Stück 12. Jährliche Prüfung und Wartung der ausgeschriebenen RWA-Anlagen und Türantriebe
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 42 Tage
- Bürgschaft
- erforderlich
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 29.10.2025
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Str. 9
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.