AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/0a35eb00-a6cd-4ba2-a60d-10281da0bd78) · Abgerufen am 06.10.2026 17:06 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/14056d08-e4e6-4204-947a-014d3cf5b50e/

Lieferung und optional Installation von PCs, Monitoren und Notebooks

Notice-ID: 14056d08-e4e6-4204-947a-014d3cf5b50e · Procedure-ID: 4a1639ef-0f9b-4a45-a84c-386580db1ff6

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Stammdaten

Auftraggeber
Klinikum der Universität München AöR, München
Veröffentlicht
04.03.2024
Frist (Submission)
19.04.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30200000 — Büromaschinen und Computer
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
10.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Im Rahmen einer gemeinschaftlichen Zusammenarbeit beabsichtigen das Klinikum der Universität München (KUM) und das Universitätsklinikum Erlangen (UKER) den Auftrag über jeweils eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von PCs, Monitoren und Notebooks für einen Zeitraum von drei Jahren mit einer individuellen Option für jeden Auftraggeber auf Vertragsverlängerung um ein Folgejahr zu den Bedingungen dieser Vergabeunterlagen zu vergeben.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2024
Ende
31.05.2027
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
104 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern , München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).