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Lieferung und Installation einer Zusatzalarmierung für die Feuerwehr Münster
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Beschreibung
Lieferung und Installation einer Zusatzalarmierung für die Feuerwehr Münster
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Ausschreibung für die Lieferung und Installation einer Zusatzalarmierung für die Feuerwehr Münster.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Angemessene Arbeitsbedingungen
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität für die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen (70%) 70 Pkt.Qualität
Qualität 70 % dazu zählt: Gesamteindruck der Präsentation (15 %) Vorgehensweise bei der Leistungserbringung (70 %) Erfahrungen zur eingesetzten Software und Dokumentations-Plattformen (15 %) Neben dem Preis sollen die Bieter auftragsbezogen im Rahmen einer Präsentation darstellen, wie sie die folgenden Anforderungen über den Beauftragungszeitraum erfüllen werden. Aus diesen unten genannten inhaltlichen Anforderungen gehen die Punkte hervor, die abgehandelt werden müssen. Die Präsentationsleistung wird nach dem nachstehenden Schulnotenmodell bewertet. Für die Präsentation bzgl. der Unterkriterien gelten ("vor die Klammer gezogen") die folgenden allgemeinen Anforderungen: Formal: Präsentationsdauer: max. 60 Minuten [Hinweis zu den Verhandlungsgesprächen und Präsentationen: Die Verhandlungsgespräche sowie die Präsentationen werden ausschließlich in Präsenz durchgeführt. Die Gespräche finden beim Auftraggeber statt und werden durch den Auftraggeber protokolliert. Die Präsenztermine sind für den 25.03.2026 bis einschließlich 26.03.2026 vorgesehen. Die Unternehmen sind aufgefordert, bereits jetzt diese beiden Termine einzuplanen. Die Bieter werden rechtzeitig über die konkreten Termine informiert. Eine Teilnahme an den Verhandlungsgesprächen sowie die Präsentationen in anderer Form (z.B. per Video oder Telefonkonferenz) ist nicht vorgesehen. Die für die Präsentation vorgesehenen Unterlagen sind gemeinsam mit dem Angebot einzureichen. Hierzu zählen insbesondere die Präsentationsfolien sowie sämtliche Notizen, Sprechzettel oder Fließtexte, die für den Vortrag vorgesehen sind. ] Inhaltlich: Es wird bewertet, wie vollständig, fundiert und präzise der potenzielle Leistungserbringer (Bieter) die Vorgaben aus den Anforderungen (Ziel, Aufgabenstellung, Kalkulationsgrundlage) in seiner Präsentation jeweils aufgreift und überzeugend darstellt. Zeigt die im Rahmen der Präsentation vorgestellte Herangehensweise ein nur oberflächliches und lückenhaftes Verständnis der Anforderungen oder werden diese nur rein schematisch und rudimentär oder logisch brüchig dargestellt, lässt die die präsentierte Herangehensweise also eine nur schlechte und weniger qualitätsvolle Leistungserbringung erwarten. Dieses führt zu einer schlechteren Benotung der Qualität. Zeigt der Bieter/Die Bieterin in der Präsentation seiner Ausführungen dagegen ein tiefgehendes und umfassendes Verständnis für die Anforderungen, indem er sie praxisgerecht, umfassend, logisch und strukturiert beschreibt, und lässt die Herangehensweise daher eine gute und qualitätsvolle Leistungserbringung erwarten, führt dies zu einer besseren Benotung der Qualität. Inhaltlich sind die folgenden Punkte im Rahmen der Präsentation wertungsrelevant und von den Bietern zu berücksichtigen. Der Bieter stellt sich hierbei ggf. auch den Fragen des Auftraggebers. Die dazu ausgearbeiteten Konzepte müssen einen Bezug auf die genaue Quelle aufweisen: Jeweilige Angabe der Textposition (z.B. LV OZ 1 - LV OZ 20 aus dem Lastenheft, Anlage 1, oder Seiten- und Absatzangabe). Konzepte ohne diese genauen Bezüge zu den Textpositionen / Seiten- und Absatzangaben werden nicht gewertet. Inhaltlich: Es wird bewertet, wie vollständig, fundiert und präzise der potenzielle Leistungserbringer (Bieter) die Vorgaben aus den Anforderungen (Ziel, Aufgabenstellung, Kalkulationsgrundlage) in seiner Präsentation jeweils aufgreift und überzeugend darstellt. Zeigt die im Rahmen der Präsentation vorgestellte Herangehensweise ein nur oberflächliches und lückenhaftes Verständnis der Anforderungen oder werden diese nur rein schematisch und rudimentär oder logisch brüchig dargestellt, lässt die die präsentierte Herangehensweise also eine nur schlechte und weniger qualitätsvolle Leistungserbringung erwarten. Dieses führt zu einer schlechteren Benotung der Qualität. Zeigt der Bieter/Die Bieterin in der Präsentation seiner Ausführungen dagegen ein tiefgehendes und umfassendes Verständnis für die Anforderungen, indem er sie praxisgerecht, umfassend, logisch und strukturiert beschreibt, und lässt die Herangehensweise daher eine gute und qualitätsvolle Leistungserbringung erwarten, führt dies zu einer besseren Benotung der Qualität. Inhaltlich sind die folgenden Punkte im Rahmen der Präsentation wertungsrelevant und von den Bietern zu berücksichtigen. Der Bieter stellt sich hierbei ggf. auch den Fragen des Auftraggebers. Die dazu ausgearbeiteten Konzepte müssen einen Bezug auf die genaue Quelle aufweisen: Jeweilige Angabe der Textposition (z.B. LV OZ 1 - LV OZ 20 aus dem Lastenheft, Anlage 1, oder Seiten- und Absatzangabe). Konzepte ohne diese genauen Bezüge zu den Textpositionen / Seiten- und Absatzangaben werden nicht gewertet. (1) Gesamteindruck der Präsentation (15 % Gewichtung) - Gesamteindruck der fachlichen Präsentation - Persönlichkeit des Projektleiters und seines Stellvertreters und deren fachliche Kompetenz / Kommunikationsfähigkeit (2) Vorgehensweise bei der Leistungserbringung (70 % Gewichtung) - Verständnis der Aufgabenstellung und der kundenspezifischen Rahmenbedingungen unter besonderer Berücksichtigung von folgenden Komponenten: - Konzept zum Aufbau und Einführung der Virtualisierungsumgebung (Hard- und Software) - Konzept zum Aufbau und Einführung der Software - Umfang und Kenntnis über die notwendigen Schnittstellen zum Einsatzleitsystem - Umfang und Qualität des Wartungsvertrags, sowie des Störungsmanagement - Umfang der Schulungen/Einweisungen - Maßnahmen zum Datenschutz, Datensicherheit und Datensicherung - Strukturiertes Vorgehen zur Erfüllung der Aufgabenstellung - Einschätzung zur Kalkulationsgrundlage (3) Erfahrungen zur eingesetzten Software und Dokumentations-Plattformen (15 % Gewichtung) - Einsatz aktueller IT-Technologien in den geforderten Lösungen - Autorisiert Partner oder Hersteller der Software - Kenntnisse im Bereich der Virtualisierungslösungen
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Angebotspreis (30%) 30 Pkt.Qualität
(30 % Wichtung) Der Angebotspreis geht mit 30 % in die Gesamtgewichtung ein (vgl. die Gesamtsumme ausweislich im Kapitel Kalkulationsgrundlage). Der Bieter mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält 100 (ungewichtete) Punkte. Multipliziert mit der Wichtung ergeben sich damit 30 gewichtete Punkte maximal für den besten Preis. Die teureren Bieter erhalten im Verhältnis zum "Bestbieter" nach der folgenden Formel die gewichteten Punkte: (Preis Bestbieter / Preis Angebot) * 100 Punkte * Gewichtung Es wird somit ein Verhältnis zwischen dem besten Preis und dem Angebotspreis ermittelt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- 11.02.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 165 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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