AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 25.06.2026 20:26 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/14407a7f-eb4c-46bf-b154-ffa5e70cc501/

Rahmenvertrag Referentenleistungen

Notice-ID: 14407a7f-eb4c-46bf-b154-ffa5e70cc501 · Procedure-ID: bc5a2f6e-8ebd-4bd3-87f7-766203e9a69b

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Stammdaten

Auftraggeber
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, Stuttgart
Veröffentlicht
27.04.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
80511000 — Bildung
Branche
Bildung & Forschung
Auftragsvolumen (Rahmen)
100.830 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Abschluss eines Rahmenvertrags in 2 Losen zur Durchführung von Referentenleistungen, welche der Schulung der Mitarbeitenden der KVBW dienen. Im Rahmen der Auftragsdurchführung sind u.a. folgende Leistungen zu erbringen: - Erstellung und Zurverfügungstellung der Schulungsunterlagen - Durchführung der Schulungen Die Schulungen (Referentenleistungen) müssen sowohl als Präsenzveranstaltung als auch virtuell als Onlineveranstaltung durchführbar sein. ------------------------------------ Vertragslaufzeit: - Vertragsbeginn: mit Zuschlagserteilung - Ausführungsbeginn: 01.06.2026 - Ende der Grundlaufzeit: 31.05.2029

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2026
Ende
31.05.2029
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
Birgit Schäfer Coaching & Training · deutsch plus
Vertragsabschluss
20.04.2026
Angebotsspanne
52.800 – 52.800 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).