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Einführung eines Patientendatenmanagementsystems (PDMS) für die Intensivversorgung für die Kreiskliniken Dillingen-Wertingen gGmbH
Kreiskliniken Dillingen-Wertingen gGmbH · Dillingen · Bayern · Öffentliches Unternehmen (regional)
Angebote bis 02.11.2026, 12:00 Uhr (noch 25 Tage)
Beschreibung
Die Kreiskliniken Dillingen-Wertingen gGmbH ("KDW") betreibt die Kreisklinik St. Elisabeth in Dillingen und die Kreisklinik Wertingen in Wertingen im Regierungsbezirk Schwaben (Bayern). An beiden Standorten stehen 317 Betten für eine gehobene medizinische Grund- und Regelversorgung zur Verfügung. Insgesamt werden über 900 Mitarbeiter*innen beschäftigt. Die Kreiskliniken Dillingen-Wertingen beabsichtigen die Einführung eins Patientendatenmanagementsystems ("PDMS") für die Intensivversorgung in der Kreisklinik St. Elisabeth Dillingen. Die Beschaffung wird durch Fördermittel finanziert.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand der Ausschreibung ist die Einführung eines Patientendatenmanagementsystems (PDMS) für die Intensivversorgung.
- Der Auftraggeber sind die Kreiskliniken Dillingen-Wertingen gGmbH an den Standorten Dillingen und Wertingen.
- Das Verfahren ist ein nicht offener Wettbewerb mit vorheriger Bekanntmachung.
- Die Beschaffung wird durch Fördermittel finanziert, was besondere Dokumentationsanforderungen mit sich bringen kann.
- Erfahrung mit der Implementierung von PDMS in Krankenhäusern ist wahrscheinlich eine zentrale Eignungsanforderung.
Die Kreiskliniken Dillingen-Wertingen gGmbH beabsichtigen die Einführung eines Patientendatenmanagementsystems (PDMS) für die Intensivversorgung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die Erläuterung des Verfahrens sowie der damit verbundenen Fristen und Termine findet sich in Verfahrensbrief 1, der mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausgegeben wird.“
3–3 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Die Bewerbungsunterlagen können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Formblätter in den Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen: PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) gemäß Formblatt in den Bewerbungsunterlagen. PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen - Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers, ggf. zur zuständigen Niederlassung, Größe des Unternehmens sowie Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers gemäß Formblatt in den Bewerbungsunterlagen. PL3. Eigenerklärung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen der Ausschreibung PL4. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket ("RUS-Sanktionen"). Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten. Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen PL1 bis PL4 entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft. Eine Eignungsleihe ist für die Nachweise PL1 bis PL4 ausgeschlossen. Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von KDW für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Erklärungen und Bescheinigungen behält sich KDW für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
WL. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (kein Konzernumsatz). Maßgeblich für die Vergleichbarkeit sind Umsätze im Zusammenhang mit der Einführung von Patientendatenmanagementsystemen (PDMS) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von KDW für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich KDW für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. KDW behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Nach Prüfung der formellen Anforderungen, der vorzulegenden Angaben und Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und der Eignung zur Berufsausübung (PL), der Angaben und Unterlagen zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (WL) sowie der Mindestanforderung zu TL2 ist für die Bewertung der Eignung ausschließlich die technische und berufliche Leistungsfähigkeit entscheidend (TL). Diese wird ausschließlich anhand der gemäß TL2 dieser Bekanntmachung vorzulegenden Referenzen bewertet. Die Gesamtpunktzahl beträgt 1.000 Punkte. Die Bewertung der Referenzen erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander auf Grundlage der nachfolgenden Notenstufen: - 100% = sehr gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in allerhöchstem Maße, - 80% = gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in höchstem Maße, - 60% = vollbefriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in hohem Maße, - 40% = befriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in hinreichendem Maße, - 20% = ausreichend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in gerade noch hinreichendem Maße. Die maximal erreichbaren Punktzahlen pro Angabe/Nachweis werden mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor (Prozentsatz) multipliziert. Im Bereich zwischen 0% und 100% können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (in 5%-Schritten), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunterliegenden geraden Prozentzahl zugeordnet werden. Eine Bewertung der Referenzen mit 10% oder weniger würde einer völligen Nichterfüllung des Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat. Hierbei handelt es sich um Eignungs-, nicht um Zuschlagskriterien. KDW strebt an, drei Bieter in das Verhandlungsverfahren einzubeziehen. Erreichen mehrere Bewerber dieselbe Gesamtpunktzahl und überschreitet die Bewerberzahl die geplante Anzahl der zur Verhandlung aufzufordernden Bewerber, behält sich KDW vor, die Bieter für die Angebotsphase unter den verbliebenen punktgleichen Bewerbern auszulosen.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
TL2. Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen/ Referenzprojekten (realisierte Projekte im Zusammenhang mit der Einführung von Patientendatenmanagementsystemen) in den letzten maximal 5 Jahren (Eigenerklärungen; Stichtag: Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung). Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 5 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. KDW kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen. Mindestanforderung: Es sind mindestens drei Referenzaufträge nachzuweisen, die jeweils alle der folgenden Anforderungen erfüllen (kumulativ): - zu einem deutschsprachigen Tool im Sinne einer deutschsprachigen Benutzeroberfläche, - mit einem Betrieb der Anwendung On-Premise, - mit einem Referenzprojekt im Regelbetrieb, nicht in der Umsetzung oder im Pilotbetrieb, - und einer PDMS-Standardsoftware, die die Bereiche Intensivversorgung zur digitalen Dokumentation und Prozessoptimierung abdeckt. KDW legt in der Bewertung der Referenzen insbesondere Wert auf folgende Anforderungen: - Die Referenz verfügt über mindestens sechs Intensivbetten. - Die PDMS-Standardsoftware umfasst eine visuelle Aufbereitung von Parametern und Messwerten gängiger intensivmedizinsicher Geräte. - Die PDMS-Standardsoftware unterstützt die Dokumentation von PiCCO und PAK, Pacer, Beatmung, Hämofiltration und Dialyse, Scores, allgemeiner medizinische Dokumentation, Ein- und Ausfuhr, Zugänge, Medikamenten und Pflege. - Die Benutzeroberfläche der PDMS-Standardsoftware ist für die jeweiligen User adaptierbar und konnte im üblichen Rahmenselbstständig (d.h.: ohne Customizingaufwand des Auftraggebers) angepasst werden. - Die PDMS-Standardsoftware ist in die Systemumgebung integriert und unterstützt die Anbindung von Systemen mindestens per HL7 ADT und MDM. - Die PDMS-Standardsoftware ist in die Systemumgebung integriert und unterstützt die Anbindung von Systemen per HL7 ORU oder DFT oder BAR. - Die PDMS-Standardsoftware ist in die Systemumgebung integriert und unterstützt die Anbindung von Systemen von HL7 FHIR ein oder ausgehend, beliebiges Profil. - Die PDMS-Standardsoftware ist mindestens ein Jahr oder länger im Produktivbetrieb. - Die Referenz umfasst die Einführung eines PDMS im Zusammenhang mit einer KIS-Integration zum KIS "MEDICO". Die mehrfache Erfüllung aller oder mehrerer der zuvor genannten Anforderungen in mehreren Referenzprojekten wird höher bewertet. Die höchste Notenstufe in der Bewertung wird erreicht, wenn mindestens drei eingereichte Referenzen je Anforderung nachgewiesen werden.
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Durchschnittliche Personalstärke
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich in den letzten drei Jahren. Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft, d.h. die Eigenerklärung ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von KDW für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die KDW für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 25 Tage
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 90 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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