AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/14915dea-ba95-44e5-8dbb-ecfb2a065f00) · Abgerufen am 10.10.2026 19:09 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/14915dea-ba95-44e5-8dbb-ecfb2a065f00/

El S Umbau ESTW-UZ Grünauer Kreuz / ESTW-A Königs Wusterhausen

Notice-ID: 14915dea-ba95-44e5-8dbb-ecfb2a065f00 · Procedure-ID: e80227f9-5139-4a09-b991-9e8944b2f853

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Stammdaten

Auftraggeber
DB Netz AG (Bukr 16), Frankfurt Main
Veröffentlicht
20.03.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
34632200 — Transportmittel
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die DB Netz AG plant auf der Strecke 6142 Berlin Görlitzer Bahnhof (Bf) – Görlitz die Erweiterung der Ein- und Ausfahrt im Nordbereich des Bf Königs Wusterhausen. Der Bf Königs Wusterhausen stellt einen Engpass in der Schieneninfrastruktur dar, da die zweigleisige Fernbahnstrecke (6142) derzeit von km 27,342 bis km 28,482 eingleisig verläuft. Um diesen Engpass zu entschärfen und die Kapazität zu steigern, wurde die Anordnung eines zusätzlichen Gleises über die EÜ Nottekanal geplant. Dies ermöglicht im Bf Königs Wusterhausen die gleichzeitige Einfahrt aus Richtung Grünau nach Gleis 1 und die Ausfahrt aus Gleis 3 in Richtung Grünau.

Vertragslaufzeit

Beginn
31.03.2024
Ende
29.09.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Siemens Mobility GmbH
Vertragsabschluss
19.03.2024
Zuschlagsentscheidung
15.03.2024
Angebotsspanne
1 – 1 €

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).