AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YR9Y195N1CAL/documents) · Abgerufen am 17.09.2026 07:48 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/14a2a9b8-a919-413f-ac25-6e5fcfc92c0d/

Rahmenvereinbarung zur Unterstützung der Stadt Oberhausen bei Stellenausschreibungen für diverse Qualifikationsprofile

Notice-ID: 14a2a9b8-a919-413f-ac25-6e5fcfc92c0d · Procedure-ID: 89da47c8-4cf5-4f26-8f42-9174fb1e2668

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Oberhausen Stabsstelle 2-0-10 Zentrale Vergabe, Oberhausen
Veröffentlicht
14.11.2023
Frist (Submission)
15.12.2023
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
75131100 — Öffentliche Verwaltung
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Rahmenvereinbarung dient dem Zweck, den Fachbereich Personalwirtschaft in die lage zu versetzten, bei entsprechendem Personalberatungsbedarf kurzfristig die zukünftige Auftragnehmerin mit der Unterstützung, gem. Leistungsbeschreibung, bei Stellenausschreibungen zu beauftragen. Die Rahmenvereinbarung gilt ab dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung für vier Jahre. In der Regel werden rd. sechs Ausschreibungen p.a. anfallen. Dieser Wert p.a. kann allerdings bedarfsabhängig variieren. Es fallen nicht mehr als 15 Personalberatungen p.a. im Rahmen von Ausschreibungen an.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 DAYS

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).