AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.udk-berlin.de?tid=6d019cd5794810b7c7784b7cd2d5c483) · Abgerufen am 22.09.2026 04:40 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/14c93b25-41bf-4731-8f4b-6b4fc7704ea7/

Dokumentenmanagementsystem für die Universität der Künste Berlin

Notice-ID: 14c93b25-41bf-4731-8f4b-6b4fc7704ea7 · Procedure-ID: d0b1ffd1-29e8-487c-9f80-e225fb85b972

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Stammdaten

Auftraggeber
Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin
Veröffentlicht
18.09.2024
Frist (Submission)
17.10.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72268000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Auswahl des optimalen Dokumentenmanagementsystems (DMS) wird eine wesentliche Rolle bei der Umsetzung künftiger Digitalisierungsvorhaben der UdK einnehmen. Entscheidend sind die Anforderungen eines integrierten Gesamtsystems. Ein medienbruchfreies Dokumenten- und Datenmanagement soll relevante Universitätsverwaltungsprozesse in enger Wechselbeziehung mit anderen Softwareprodukten (gemäß standardisierter Zertifizierung und Qualitätsnormen) umsetzen. Für Mitarbeiter*innen soll daher künftig Arbeit effizienter gestaltet und sowohl die Zusammenarbeit als auch die Recherche bzw. Dokumentenverfügbarkeit vereinfacht werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
07.04.2025
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).