AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av27bf98-eu) · Abgerufen am 03.08.2026 02:24 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/14fb8738-8d08-4d0c-82e2-ec0324fd5625/

Schreddern von Grüngut

Notice-ID: 14fb8738-8d08-4d0c-82e2-ec0324fd5625 · Procedure-ID: fdcb098a-981e-44af-bf76-ae2a700403f3

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Bayreuth, Bayreuth
Veröffentlicht
13.05.2026
Frist (Submission)
16.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Im Landkreis Bayreuth gibt es neben den drei zentralen Kompostieranlagen, drei weitere dezentrale Kompostieranlagen, an denen die Bevölkerung das anfallende Grüngut abgeben kann. Ausgeschrieben wird hier das Schreddern des Grünguts an diesen Kompostieranlagen. Die ausgeschriebene Leistung beginnt am 24.08.2026 und läuft zunächst bis zum 31.12.2026. Der Vertrag verlängert sich anschließend automatisch, höchstens jedoch viermal, um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien bis spätestens zum 30.09. des jeweiligen laufenden Jahres gekündigt wird. Spätestens endet das Vertragsverhältnis somit am 31.12.2030.

Vertragslaufzeit

Beginn
24.08.2026
Ende
31.12.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
45 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).