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Max-Planck-Forschungsstelle für die Wissenschaft der Pathogene, Neubau und Umbau: RLT
Max-Planck-Gesellschaft Abt.III · München · Bayern · Nachgeordnete Behörde
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenMax-Planck-Forschungsstelle für die Wissenschaft der Pathogene, Neubau und Umbau: RLT🏆 Intec Versorgungstechnik GmbH CoKG · 17033
- Intec Versorgungstechnik GmbH CoKG · 17033
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 8 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Intec Versorgungstechnik GmbH CoKG. Die übrigen 7 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Das Bauvorhaben umfasst die komplette Neuerrichtung der raumlufttechnischen Anlagen für ein Labor- und Bürogebäude. Laborbereiche: Installation von zwei kombinierten Zu- und Abluftanlagen zur kontrollierten Be- und Entlüftung der Laborräume. Luftmengen: Zuluft 2 × 16.500 m³/h, Abluft 2 × 14.500 m³/h. Funktionen: Heizen, Kühlen, Entfeuchten. Die Anlagen gewährleisten die Einhaltung der raumklimatischen und sicherheitstechnischen Anforderungen in den Laboren. Nebenräume: Versorgung über eine separate Anlage mit einer Luftmenge von 4.500 m³/h Zuluft und 4.000 m³/h Abluft. Die Anlage dient der Be- und Entlüftung der Nebenräume mit Heizfunktion. Sicherheitsanlagen: – 24-Stunden-Abluftanlage für Chemikalien- und Gefahrstoffschränke, redundant ausgeführt, Luftmenge 2 × 3.770 m³/h. – Notentlüftungsanlage (A2.4) für die Kältezentrale mit automatischer Auslösung über die Gaswarnanlage, Luftmenge 2.000 m³/h. Sonderanlagen: – 3x Batterieabluftsysteme zur sicheren Ableitung von Wasserstoff bei fehlerhafter Batterieladung: – Druckluft-Entwärmungsanlage mit Umluftbypass zur Frostsicherung, Luftmenge je 2.000 m³/h Zuluft und Abluft. Altbau: Kompaktlüftungsgerät mit Wärmerückgewinnung zur Versorgung innenliegender Büroräume. Luftmenge: Zuluft 530 m³/h, Abluft 330 m³/h. Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Auftrag wurde zugeschlagen · 84 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Intec Versorgungstechnik GmbH CoKG1 Veröffentlichung
- 13.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 7.214 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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