AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Erneuerung des Geräteparks der Medizinprodukteaufbereitung am ukb
Stammdaten
- Auftraggeber
- ukb-AESCULAP Instrumentenmanagement GmbH, Berlin
- Veröffentlicht
- 17.12.2025
- Frist (Submission)
- 28.01.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 33191000 — Medizintechnik
- Branche
- Gesundheitswesen & Medizintechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Ertüchtigung und Modernisierung des Geräteparks der Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP) der ukb-AESCULAP InstrumentenManagement GmbH am Standort Unfallkrankenhaus Berlin. Die AEMP ist nach DIN EN ISO 13485 zertifiziert und übernimmt die zentrale Sterilgutversorgung im 24/7-Betrieb. Aufgrund des Erreichens der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer wird die bestehende Ausstattung im Rahmen von vier Bauabschnitten bei laufendem Betrieb ersetzt. Die Leistungen umfassen insbesondere: Los 1: Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung u.a. von 8 Reinigungs- und Desinfektionsgeräten (RDG), 1 Reinigungs-Desinfektionsgerät für Endoskope (RDG-E) sowie 2 Containerwaschanlagen (CWA). Los 2: Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Funktionsprüfung u.a. von 3 Dampf-Sterilisatoren (12 StE), 1 Dampf-Sterilisator (6 StE) sowie 1 Niedertemperatur-Sterilisator. Die Durchführung hat abschnittsweise zu erfolgen, um die durchgehende Aufbereitung von jährlich ca. 100.000 Sterilguteinheiten (StE) mit mehr als 4,5 Mio. OP-Instrumenten sicherzustellen. Die Auftragnehmer sind verpflichtet, die technischen Anforderungen, geltenden Hygienestandards sowie die betrieblichen Rahmenbedingungen des Krankenhauses zu berücksichtigen und die Betriebsunterbrechungen auf ein Minimum zu reduzieren.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Periode
- 10 Jahre
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 3 Monate
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 28.01.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammern des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.