AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 28.07.2026 08:17 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/151bde0b-5d76-4154-8fe1-ddb4be246ab9/

62-2025-499 - Elektroarbeiten nach DIN 18382, Bauteil B Sanierung Betriebsgebäude

Notice-ID: 151bde0b-5d76-4154-8fe1-ddb4be246ab9 · Procedure-ID: db56c639-0ec0-41e3-8656-cdab3079bc8d

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Regensburg, Regensburg
Veröffentlicht
07.01.2026
Frist (Submission)
17.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45311000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Sanierung eines bestehenden Betriebsgebäudes mit Lagerflächen, Büro- und Sanitärraumen am Bauhof Nord der Stadt Regensburg Elektroinstallationsarbeiten nach DIN 18382 Lieferung von: 3 Stromkreisverteiler als Standschrank mit KNX ca. 60m Gitterrinnen ca. 120 m Installationsrohr in offener aP-Verlegung ca. 3.500 m Kabel und Leitungen ca. 260 Schalter und Steckdosen in aP und uP Ausführung ca. 90 LED Einbaudownlights ca. 20 LED Anbau und Pendelleuchten inkl. Piktogrammleuchen mit Einzelbatterie 1 Datenschrank, 1.900 m Datenleitung KAT7, 40m LWL, Patchfelder KAT7+KAT3, Spleißboxen

Vertragslaufzeit

Beginn
23.03.2026
Ende
02.10.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
58 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).