AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Machbarkeitsstudien für Deponiegasverwertung im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI), aufgeteilt in 3 Lose
Stammdaten
- Auftraggeber
- EVS Gesellschaft für Abfallwirtschaft mbH, Saarbrücken
- Veröffentlicht
- 30.08.2024
- Frist (Submission)
- 30.09.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71320000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Energie & Umwelt
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Der Auftraggeber plant auf den Deponien Ormesheim (Los 1), Merzig-Fitten (Los 2) und Riegelsberg (Los 3) umfangreiche Ertüchtigungsmaßnahmen an der Gasfassung und Gasbehandlung vorzunehmen, um somit die Voraussetzungen einer Aeroben In-situ-Stabilisierung der Deponien herzustellen. Der Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Ausarbeitung einer vollumfänglichen Machbarkeitsstudien nach den Vorgaben der Kommunalrichtlinie und den in den nachfolgenden beschriebenen Leistungen. Ziel der Studie ist es, die anstehende Sanierung bzw. Modernisierung einer Klimaschutzmaßnahme systematisch und zielkonform vorzubereiten und zu planen. Die zu erstellende Machbarkeitsstudien enthalten: • Bestandsaufnahme (genehmigungsrechtliche, technische und betriebliche Analyse) • theoretischen Berechnung des Gasbildungspotenials nach IPCC • Absaugversuch, • Bewertung und Schlussfolgerungen • Varianten für Maßnahmen zur Emissionsminderung • Vorschlag einer Vorzugsvariante • Erfassungsgrad und THG Minderung für Vorzugsvariante • Entwurfs und Genehmigungsplanung für Vorzugsvariante
Lose
3 Lose (max. 3 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Ende
- 15.01.2026
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 28.02.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Saarbrücken
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.