Projekt: Tiefstack Transformation (TiTra) - Betrieb mit Gas (BmG) - Vergabeeinheit (Los) 6 Kessel-Druckteilmodifikation
Hamburger Energiewerke GmbH · Hamburg · Hamburg
Beschreibung
Die Hamburger Energiewerke GmbH (HEnW) sind ein 100 % städtischer Energieversorger. Zur Erreichung der Klimaziele der Freien und Hansestadt Hamburg soll der Anteil der kohlebasierten Fernwärme bis 2030 von aktuell ca. 64 % auf null reduziert werden. Hierzu wurde das Programm "Tiefstack Transformation (TiTra)" initiiert. Am Standort Heizkraftwerk (HKW) Tiefstack erzeugen derzeit zwei steinkohlebefeuerte Dampferzeuger im KWK-Betrieb Strom und Fernwärme. Zur Dekarbonisierung dieses Standortes ist die Substitution des Brennstoffs Steinkohle durch Erdgas (H-Gas) vorgesehen. Ergänzend sollen die Dampferzeuger übergangsweise mit Heizöl EL (HEL schwefelarm nach DIN 51603-1) betrieben werden können.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Energie & Umwelt
Gegenstand ist die Kessel-Druckteilmodifikation im Rahmen der Tiefstack-Transformation zur Umrüstung eines Heizkraftwerks von Steinkohle- auf Gasbetrieb (H-Gas) mit Heizöl-Fallback.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Freiwilligkeit: Der Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts ist für diesen Beschaffungsvorgang Vergabeeinheit 6 nicht eröffnet (§140 Abs. 1, Satz 1 GWB, § 3 SektVO), da dieser Auftrag, der die Erzeugung bzw. Erstabsatz von aus konventionellen Quellen erzeugtem Strom in Deutschland ermöglichen soll, gemäß Durchführungsbeschluss der EU-Kommission vom 24. 4. 2012, C (2012) 2426 unmittelbar dem Wettbewerb auf Märkten ausgesetzt ist, die keiner Zugangsbeschränkung unterliegen. Die Bekanntmachung im EU-Amtsblatt erfolgt freiwillig. Eine Selbstbindung an die Vorgaben der Sektorenvergabeverordnung resultiert hieraus nicht. Verfahrensvorbehalt / Gremienvorbehalt: Die Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgt unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Erteilung der erforderlichen bundesimmissionsschutzrechtlichen Genehmigung (§ 16 BImSchG). Die endgültige Vergabeentscheidung und der Abschluss des Vertrags stehen unter dem bundes-immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsvorbehalt; der Zuschlag wird erst nach Erhalt der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung (§ 16 BImSchG) erteilt werden. Des Weiteren erfolgt die Durchführung des Vergabeverfahrens unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrats der Hamburger Energiewerke GmbH zur Finanzierung (Gremienvorbehalt). Die Befassung des Aufsichtsrats der Hamburger Energiewerke erfolgt vor Zuschlagserteilung. Für den Fall der negativen Entscheidung des Aufsichtsrats würde das Vergabeverfahren gemäß § 57 SektVO aufgehoben werden.“
Preiseinschätzung
Basierend auf 109 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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