Mehr Details
Planung Neubau Personenüberführung und zweiter Außenbahnsteiganlage am Bahnhof Schwäbisch Hall
Stadt Schwäbisch Hall · Schwäbisch Hall · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
-
Los 1 VergebenPlanung Überführung/Fahrradparkhaus🏆 Emch+Berger GmbH Ingenieure und Planer Karlsruhe · Karlsruhe
-
Los 2 VergebenPlanungsleistungen Bahnsteiganlage Gleis 2🏆 Emch+Berger GmbH Ingenieure und Planer Karlsruhe · Karlsruhe
- Emch+Berger GmbH Ingenieure und Planer Karlsruhe · Karlsruhe
Beschreibung
Die Stadt beabsichtigt den Neubau einer Überführung (Bahnsteigszugang und fußläufige Anbindung Neubaugebiet – Innenstadt) unter den Gleisanlagen im Bereich des Bahnhofs Schwäbisch Hall. Mit der Überführung soll ein Fahrradparkhaus gebaut werden. Im Bahnhofsbereich ist die Bahnstrecke derzeit nur noch 1gleisig befahrbar. Von den ursprünglich drei Bahnhofsgleisen wird nur noch eines (Gleis 301) befahren, es bedient einen ca. 120 m langen Bahnsteig auf der Nordostseite des Gleises (Bahnhofseite). Das bestehende, nicht genutzte Gleis 302 soll in seiner Lage versetzt werden und zukünftig parallel zum bestehenden Gleis 301 verlaufen (Gleis 302 wird von der DB geplant und gebaut). Am neuen Gleis 302 ist von der Stadt der Bau eines Außenbahnsteigs geplant. Gleis 303 wird in Teilen rückgebaut. Für die Überführung liegt eine Plangenehmigung des Eisenbahn-Bundesamtes vom 08.08.2022 vor. Für das weitere Vorgehen werden die Objekt- und Tragwerksplanung für Überführung und Bahnsteig benötigt.
🎯 Persönlicher Treffer-Check
Wie viele Bauwesen & Infrastruktur-Ausschreibungen in Baden-Württemberg passen zu Ihrem Unternehmen?
30 Sekunden, keine Anmeldung — wir zeigen Ihnen live, wie viele relevante Vergaben es zuletzt gab.
Passende Ausschreibungen in „Bauwesen & Infrastruktur" automatisch erhalten
14 Tage voller Zugang gratis — tägliche Alerts + KI-Eignungsanalyse · keine Kreditkarte · danach kostenfrei weiter
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
2 von 2 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Preiskriterium 30 Pkt.Preis
-
Bewertung Projektteam Bauüberwachung 20 Pkt.Qualität
-
Bewertung Projektleitung und Projektorganisation 15 Pkt.Qualität
-
Bewertung Projektteam Planung 15 Pkt.Qualität
-
Bewertung Projektteam Ausschreibung 10 Pkt.Qualität
-
Bewertung Gesamteindruck 10 Pkt.Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer .Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 07.01.2022: „.. 2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). 3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW). 4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden. 5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500 € und höchstens 50.000 € betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 €. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war. 6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
-
Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 864.000 €2 Veröffentlichungen
-
Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 111 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Emch+Berger GmbH Ingenieure und Planer Karlsruhe1 Veröffentlichung
- 18.06.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
Watchlist buchen →Nächste Ausschreibung bei Stadt Schwäbisch Hall nicht verpassen?
Auftraggeber-Alert ab 9 €/Mo — tägliche Email sobald etwas ausgeschrieben wird.
Ähnliche Ausschreibungen
📬
Passende Ausschreibungen automatisch finden
14 Tage volle KI-Analyse + tägliche Alerts gratis testen — keine Kreditkarte, danach kostenfrei weiter.
💡 Mehr als wöchentlich? Watchlist ab 9 €/Mo: täglich + Frist-Reminder + Zuschlag-Info →
Personalisiertes Suchprofil einrichten → · Für Einkaufsabteilungen: Rechnung per Überweisung →