Vergeben Bauwesen & Infrastruktur
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle Rahmenvertrag 2 Lose

Planung Neubau Personenüberführung und zweiter Außenbahnsteiganlage am Bahnhof Schwäbisch Hall

Stadt Schwäbisch Hall · Schwäbisch Hall · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber

Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 2 Losen alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Planung Überführung/Fahrradparkhaus
    🏆 Emch+Berger GmbH Ingenieure und Planer Karlsruhe · Karlsruhe
  • Los 2 Vergeben
    Planungsleistungen Bahnsteiganlage Gleis 2
    🏆 Emch+Berger GmbH Ingenieure und Planer Karlsruhe · Karlsruhe
Auftragnehmer
  • Emch+Berger GmbH Ingenieure und Planer Karlsruhe · Karlsruhe
Geschätzter Wert 914.000 €
Eingegangene Angebote 2
Zuschlagsdatum 25.05.2024

Beschreibung

Die Stadt beabsichtigt den Neubau einer Überführung (Bahnsteigszugang und fußläufige Anbindung Neubaugebiet – Innenstadt) unter den Gleisanlagen im Bereich des Bahnhofs Schwäbisch Hall. Mit der Überführung soll ein Fahrradparkhaus gebaut werden. Im Bahnhofsbereich ist die Bahnstrecke derzeit nur noch 1gleisig befahrbar. Von den ursprünglich drei Bahnhofsgleisen wird nur noch eines (Gleis 301) befahren, es bedient einen ca. 120 m langen Bahnsteig auf der Nordostseite des Gleises (Bahnhofseite). Das bestehende, nicht genutzte Gleis 302 soll in seiner Lage versetzt werden und zukünftig parallel zum bestehenden Gleis 301 verlaufen (Gleis 302 wird von der DB geplant und gebaut). Am neuen Gleis 302 ist von der Stadt der Bau eines Außenbahnsteigs geplant. Gleis 303 wird in Teilen rückgebaut. Für die Überführung liegt eine Plangenehmigung des Eisenbahn-Bundesamtes vom 08.08.2022 vor. Für das weitere Vorgehen werden die Objekt- und Tragwerksplanung für Überführung und Bahnsteig benötigt.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

KMU-Anteil der Bieter

2 von 2 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Alle Lose
  • Preiskriterium 30 Pkt.
    Preis
  • Bewertung Projektteam Bauüberwachung 20 Pkt.
    Qualität
  • Bewertung Projektleitung und Projektorganisation 15 Pkt.
    Qualität
  • Bewertung Projektteam Planung 15 Pkt.
    Qualität
  • Bewertung Projektteam Ausschreibung 10 Pkt.
    Qualität
  • Bewertung Gesamteindruck 10 Pkt.
    Qualität

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer .Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 07.01.2022: „.. 2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). 3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW). 4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden. 5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500 € und höchstens 50.000 € betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 €. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war. 6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote pro Los

Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.

Los 1 Planung Überführung/Fahrradparkhaus
— Bieter in dieser Aufstellung nicht ausgewiesen — 816.318 €
Los 2 Planungsleistungen Bahnsteiganlage Gleis 2
— Bieter in dieser Aufstellung nicht ausgewiesen — 128.036 €

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 864.000 €
  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 111 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Emch+Berger GmbH Ingenieure und Planer Karlsruhe

    1 Veröffentlichung

    • 18.06.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell

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914.000 €
Geschätzter Wert
ca. 145 % über Branchen-Median

Vergabenummer 66.42.01.01 PU Bahnhof
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber Stadt Schwäbisch Hall
Standort Schwäbisch Hall, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 14.06.2024
CPV-Code 71322000
Architektur und Ingenieurwesen (Was ist das?)
Angebote 2
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 4,1 in der Branche)
Lose 2
Erfüllungsort Schwäbisch Hall
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (2)
Emch+Berger GmbH Ingenieure und Planer Karlsruhe · Karlsruhe Emch+Berger GmbH Ingenieure und Planer Karlsruhe · Karlsruhe

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Auftragnehmer (?)
Emch+Berger GmbH Ingenieure und Planer Karlsruhe
Vertrag 25.05.2024

Ø Bieter in der Branche 4.1
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 283.905 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 110.120 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 44 Tage
Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 41%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Baden-Württemberg
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 29.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Stadt Schwäbisch Hall · Schwäbisch Hall

✉ info@schwaebischhall.de
☎ +49 791751-0