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Schutz- und Leittechnik für zwei Umspannwerke
Netzgesellschaft Düsseldorf mbH · Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen
Frist vorbei — aktuelle Ausschreibungen in Energie & Umwelt →Beschreibung
Lieferung und Inbetriebnahme einer neuen Schutz- und Stationsleittechnik für zwei 110-kV/10-kV-Umspannwerke in Düsseldorf.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Energie & Umwelt
Lieferung und Inbetriebnahme von Schutz- und Stationsleittechnik für zwei 110-kV/10-kV-Umspannwerke in Düsseldorf.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Der AG behält sich das Recht vor, die Vergabe - je Los an mehrere Auftragnehmer zu vergeben - je Auftragnehmer mehrere Lose zu vergeben - bei Vergabe mehrerer Lose an einen Auftragnehmer, diese in einem Vertrag zu bündeln“
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Aktueller Nachweis über die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers (bei ausländischen Bewerbern gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Heimatlandes nebst amtlich anerkannter Übersetzung 2. Organigramm der Unternehmensstruktur 3. Bestätigung durch Eigenerklärung zur Verwendung der deutschen Sprache gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer I.3) 4. aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaften 5. aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung 6. aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzämter 7. Angabe der Umsatzzahlen des Unternehmens in den letzten drei Jahren, woraus hervorgeht, dass das Unternehmen einen Vertrag dieser Größenordnung abwickeln kann 8. Angabe der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den letzten 3 Jahren 9. Bonitätsnachweis einer anerkannten Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform, D&B) mit einem Rating von max. 250 (Creditreform) oder mind. 75 (D&B) gemessen am deutschen Markt 10. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Nennung der Höhe der Deckungssumme 11. Bestätigung durch Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§123 und 124 GWB vorliegen gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer I.3) 12. Eigenerklärung, im Zuge der Russland-Sanktionen gemäß Verordnung (EU) 833/2014 gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer I.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 13. Der Bieter muss über gültige Zertifizierungen gemäß ISO 9001, ISO 14001, ISO 45001, ISO 27001 verfügen. Diese Forderung gilt ebenso für eingesetzte Subunternehmer. Die jeweils aktuellen Zertifikate sind den Teilnahmeanträgen beizulegen. 14. Die Anforderungen und Empfehlungen des "Whitepaper Anforderungen an sichere Steuerungs- und Telekommunikationssysteme" von Oesterreichs Energie und BDEW, gültige Version 3.0, sind vollständig umzusetzen (Eigenerklärung ausreichend). 15. Der Bieter muss anhand mehrerer in den letzten fünf Jahren realisierter Schutz und Stationsleittechnikanlagen nachweisen, dass er über einschlägige Erfahrung verfügt. Die Referenzliste ist dem Teilnahmeantrag beizulegen. Mindestens eine dieser Anlagen muss eine nachgewiesene Betriebsdauer von mindestens einem Jahr aufweisen. 16. Die Herstellung der Hauptkomponenten muss durch den Bieter selbst erfolgen. Dazu zählen mindestens (Eigenerklärung ausreichend): a. Kombigeräte mit Distanz-Schutz-, UMZ-Schutz- und Steuerfunktion (inkl. Synchro-Check) b. Feldleitgeräte mit Steuerfunktion (inkl. Synchro-Check) c. Zentralgeräte d. Stationsleittechnik e. Parametriersoftware 17. Die Werksabnahme findet in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in der Schweiz statt (Eigenerklärung ausreichend). 18. Es ist eine technische Lebensdauer von 20 Jahren ab dem Zeitpunkt der Betriebsübergabe und Abnahme des gesamten Liefer- und Leistungsumfanges zu bestätigen (Eigenerklärung ausreichend). 19. Für die eingesetzte Hard- und Software sind über den gesamten Lebenszyklus Support, sicherheitsrelevante Korrekturen (z.B. Patches/Updates) sowie Reparatur und Ersatzteilmöglichkeiten sicherzustellen (Eigenerklärung ausreichend). 20. Testgerät: Zur Verifizierung der Einhaltung der in den Vergabeunterlagen definierten technischen Anforderungen hat der Bieter dem AG auf Anforderung ein repräsentatives, voll funktionsfähiges Testgerät einschließlich sämtlicher zur Bedienung erforderlicher Software unentgeltlich bereitzustellen. Für fachliche Rückfragen hat der Bieter während der gesamten Prüfdauer einen qualifizierten, deutschsprachigen und kostenfrei verfügbaren Ansprechpartner vorzuhalten (Eigenerklärung ausreichend). 21. 110-kV-Kombigeräte mit UMZ- und Distanzschutzfunktionen Für die Geräte muss eine Kompatibilität mit Kleinsignal-Messwandlern (LPIT) gemäß DIN EN IEC 61869 sichergestellt sein. Die Anbindung der Messwandler muss ohne dedizierte Merging Unit direkt in dem Gerät erfolgen. Es müssen Referenzen für den Betrieb mit Rogowski-Spulen zur Strommessung und kapazitiven Teilern zur Spannungsmessung vorgewiesen werden. 22. Stationsleittechnik Die Kommunikation sämtlicher im Lieferumfang enthaltener dezentraler und zentraler Geräte hat über das Kommunikationsprotokoll IEC 61850 (mindestens Edition 2) zu erfolgen (Eigenerklärung ausreichend). Die Fernwirkschnittstelle muss die Protokolle IEC 60870-5-101 und IEC 60870-5-104 vollständig unterstützen (Eigenerklärung ausreichend). 23. Das angebotene System muss die normkonforme Anbindung externer Geräte und Systeme gemäß IEC 61850 (mindestens Edition 2) vollumfänglich unterstützen. Dies umfasst mindestens die in den Vergabeunterlagen zuvor genannten, vom Auftraggeber beigestellten Geräte und Systeme (Eigenerklärung ausreichend). 24. Folgende Leistungen sind durch firmeneigene Kapazitäten des Bieters zu erbringen (Eigenerklärung ausreichend): - Projektabwicklung - Engineering - Konstruktion / Fertigung - Prüfung - Inbetriebnahme - Parametrierung / Programmierung - Support Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen. Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. Mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 5. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1, Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 30.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 136 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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