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Stadt Königswinter - Unterhaltungspflege an abwassertechnischen Anlagen im Stadtgebiet Königswinter für die Jahre 2026 bis 2028
Stadt Königswinter · Königswinter - Oberpleis · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenStadt Königswinter - Unterhaltungspflege an abwassertechnischen Anlagen im Stadtgebiet Königswinter für die Jahre 2026 bis 2028 Dienstleistung Landschaftsgärtnerische Pflegearbeiten🏆 Naturbau Siebengebirge NBS GmbH · Unkel
- Naturbau Siebengebirge NBS GmbH · Unkel Mittleres Unternehmen
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Der Auftraggeber, dass Abwasserwerk der Stadt Königswinter, beabsichtigt die landschaftspflegerischen Unterhaltungspflegearbeiten an verschiedenen Abwasseranlagen sowie landschaftspflegerischen Ausgleichsmaßnahmen, die zum Teil bereits vor 15-20 Jahren angelegt wurden, an ein Unternehmen zu vergeben. Bei den Pflegearbeiten sind die einschlägigen DIN-Vorschriften der DIN 18919 sowie die Vorgaben der Landschaftspflegerischen Begleitpläne, die insbesondere den Pflegeablauf für die landschaftspflegerischen Ausgleichsmaßnahmen langfristig regeln, bei den Ausführungsarbeiten zu beachten. Zu den zu vergebenden Pflegearbeiten zählen Vogelschutzhecken, Weiherflächen, feuchte und trockene Kräuterwiesen, Schotterrasenflächen, Freihalten von Wege- und Zauntrassen, Gehölzflächen, Laubentfernung, Läuterung von überalterten Gehölzflächen. Es sind im Rahmen der Pflegearbeiten Mäharbeiten, Hackarbeiten, Gehölzschnittarbeiten etc. zu erbringen. Die einzelnen Pflegestellen können dabei 15 qm bis 10000 qm Flächengröße aufweisen. Das Abwasserwerk der Stadt Königswinter erwartet nach der Einweisung in die jeweiligen Pflegestellen immer eine korrekte und einwandfreie Abwicklung der Pflegearbeiten, auch schon deshalb, weil der überwiegende Teil der Leistungen als verpflichtende Ausgleichsmaßnahmen auch der Kontrolle durch die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises unterliegen und es sich hier um Auflageerfüllung aus den Genehmigungsbescheiden handelt.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Der Vertrag kommt mit demjenigen Bieter zustande, der das wirtschaftlichste Angebot unterbreitet. Das einzige Zuschlagskriterium ist zu 100% der Preis. Bewertungsmaßstab für den Preis ist die Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis. Der niedrigste Preis wird mit der höchsten Punktzahl (100 Punkte) bewertet. Die weiteren Angebote werden nach folgender Formel mit Punkten bewertet: P = 100 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist "P" die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. 100 Punkte erhält das für den Zuschlag zugelassene Angebot mit dem niedrigsten Preis für das jeweilige Los. "0" Punkte erhalten Angebote, die doppelt so teuer oder mehr als doppelt so teuer als das preislich niedrigste für die Wertung zugelassene Angebot sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Geschätzter Gesamtauftragswert 1 €
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, wenn: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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Geschätzter Wert 1 €1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 39 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Naturbau Siebengebirge NBS GmbH1 Veröffentlichung
- 20.02.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 433 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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