AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.06.2026 04:34 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/15e06ea6-15a7-4041-8fc5-e8c26f7583f4/

Versand von Beitragsdokumenten

Notice-ID: 15e06ea6-15a7-4041-8fc5-e8c26f7583f4 · Procedure-ID: eb9161b4-0c7f-4d24-8b94-a7f5fd72b77a

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Berufsgenossenschaft Holz und Metall, Mainz
Veröffentlicht
22.12.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
64112000 — Post- und Telekommunikationsdienste
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Auftragsvolumen (Rahmen)
1.840.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Ausschreibungsgegenstand ist die Abholung und der Versand von Sendungen zur Beitragserhebung und -verfolgung an die im Mitgliederverzeichnis der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (im Folgenden: BGHM) eingetragenen Unternehmen in der gesamten Bundesrepublik Deutschland in einzelnen Aktionen, wie z. B. "Vorschussbescheid (1. Vorschussrate)". Die einzelnen Aktionen werden zu Projekten wie z. B. Projekt "Vorschussbescheid" gebündelt, die sich über das ganze Jahr verteilen.

Lose

4 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.02.2026
Ende
31.01.2029
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
Deutsche Post InHaus Services · PIN AG
Vertragsabschluss
19.12.2025
Angebotsspanne
1.254.837 – 1.743.242 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).