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Gmeinde Münster - Neubau Kath. Kita Münster / Familienzentrum - Tragwerksplanung
Gemeindevorstand der Gemeinde MÜnster · Münster (Hessen) · Hessen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Angebote bis 14.10.2026, 09:00 Uhr (noch 25 Tage)
Beschreibung
Die Gemeinde Münster beabsichtigt das vorhandene Gebäude der katholische Kita St. Michael / Familienzentrum (infolge „KiTa“ genannt) abzureißen und als Ersatzneubau auf dem bestehenden Grundstück Gerhart-Hauptmann-Straße 11, 64839 Münster (Hessen); Gemarkung Münster, Flur 18, Flurstücke 616/3 (derzeitiges Grundstück der Kita), sowie den Flurstücken 606/2 (Kinderspielplatz) und 604 (Vorplatz) insgesamt neu zu errichten und hierbei Platz für 4 Kita-Gruppen und ein Familienzentrum zu schaffen. Vergeben werden Planungsleistungen der Tragwerksplanung LPH 1-6, Honorarzone III nach § 52 ff HOAI 2021. Es ist eine Beauftragung in 2 Stufen vorgesehen. Zunächst werden LPH 1-4 beauftragt. Sollte der Auftraggeber entscheiden, dass das Projekt nach Abschluss einer Projektstufe beendet wird, erfolgt kein weiterer Abruf. Ein Anspruch des Auftragnehmers zum Abruf weiterer Projektstufen besteht nicht.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist die Tragwerksplanung gemäß HOAI 2021 Honorarzone III für einen Kita-Neubau.
- Die Beauftragung erfolgt in zwei Stufen mit einem initialen Abruf der Leistungsphasen 1 bis 4.
- Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
- Bieter müssen ihre Eignung für Tragwerksplanungsleistungen nachweisen und die stufenweise Beauftragung berücksichtigen.
Die Gemeinde Münster schreibt Tragwerksplanungsleistungen für den Ersatzneubau einer Kindertagesstätte mit Familienzentrum aus.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
1 Preis: Gesamtangebotspreis brutto, Gewichtung: 40 Punkte / 30 % Das niedrigste Angebot erhält 40 Punkte, Angebote größer gleich 50% über dem niedrigsten Angebot geben 0 Punkte (Zwischenwerte werden interpoliert).
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Qualität nach Wichtigkeit
Projektteam / Projektorganisation 45 Punkte / 35 % Projektanalyse / Herangehensweise - 45 Punkte / 35 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Angaben zur Eintragung im Handelsregister (bei juristischen Personen): FB 124
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis einer Haftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1 Mio. EUR, mit mindestens doppelter Maximierung pro Jahr nachgewiesen werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Wenn ein solcher Versicherungsschutz noch nicht oder nicht in der geforderten Höhe besteht, ist mit dem Angebot eine schriftliche Eigenerklärung vorzulegen, wonach der Bieter dem Auftraggeber den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Zuschlagsfalle zusichert. Der Abschluss der (erhöhten) Versicherung ist im Zuschlagsfalle innerhalb von vier Wochen nach Zuschlag nachzuweisen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Es werden nur Teilnahmeanträge von Bewerbern berücksichtigt, die die für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Auftrag erforderliche Eignung gemäß §§ 122 ff. GWB, 42 ff. VgV besitzen. Die Bewerber müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Bei Bewerbungen von Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise und Kriterien gemeinsam erfüllt sein (z.B. Zusammenrechnung der Referenzen); die Leistungsfähigkeit einzelner Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft reicht als Nachweis allerdings nur aus, sofern dieses Mitglied nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der relevanten Leistungen überwiegend zuständig sein soll. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen entsprechend §§ 123 und 124 GWB ist für jedes Mitglied der Bewerber-/ Bietergemeinschaft gesondert zu erklären. Beabsichtigt der Bewerber, sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten zu berufen (Eignungsleihe i.S.v. § 47 VgV; z.B. durch Berufung auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachunternehmer), so ist in diesen Fällen die Leistungsfähigkeit des Dritten durch Vorlage der entsprechenden Nachweise darzulegen. Darüber hinaus ist die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer vorzulegen. Die Formblätter für die Bewerber-/Bietergemeinschaft und für die Eignungsleihe (Verpflichtungserklärung) sind zu unterschreiben und als Scan hochzuladen; die Vergabestelle behält sich vor, das Original ggf. nachzufordern. Ausländische Bewerber haben statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen. Auf die Möglichkeit der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als (vorläufiger) Nachweis der Eignung gemäß § 50 VgV wird hingewiesen. Es werden von den Bewerbern über die bei konkreten Kriterien bereits benannten Unterlagen die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise gefordert; im Übrigen wird auf die Auflistung der einzureichenden Unterlagen im Anschreiben verwiesen: Folgende allgemeine Eigenerklärungen sind auf den zur Verfügung gestellten Formblättern über die Vergabeplattform elektronisch hochzuladen (Unterschriften werden grundsätzlich ersetzt durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB; besondere Anforderungen auf einzelnen Formblättern sind zu beachten): - Formblatt Teilnahmeantrag - Verpflichtungserklärung Tariftreue-Mindestlohn (sofern nicht bereits in einem Präqualifikations-register hinterlegt) - Eigenerklärung EU- Russland-Sanktionen bei der Vergabe - Bei Abgabe eines Teilnahmeantrags als Bewerbergemeinschaft: Formblatt „Bewerbergemeinschaft" - Bei Abgabe eines Teilnahmeantrags mit Nachunternehmerleistungen bei Eignungsleihe: Formblatt „Verzeichnis Nachunternehmer/Eignungsleihe", im Falle der Eignungsleihe zusätzlich das Formblatt „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" - Wenn vorhanden, Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats — Wenn keine Präqualifizierung vorliegt, Vorlage des Formblatts 124 Eigenerklärung Eignungskriterien für den Zugang zur nächsten Stufe Nach erfolgter Prüfung und Auswertung der Teilnahmeanträge werden maximal 5 Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Soweit mehr als 5 Bewerber geeignet sind, werden die 5 Bewerber mit der höchsten Bewertungspunktzahl ausgewählt und zur Abgabe eines Angebotes zugelassen, bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Alle anderen Bewerber werden im weiteren Auswahlverfahren nicht berücksichtigt. Eignungskriterien und Gewichtung: Referenzen über vergleichbare Leistungen aus dem Erziehungs- und Bildungsbereich (Gewichtung: 45 %) Referenzen zu Maßnahmen der öffentlichen Hand (Gewichtung: 30 %) Anzahl der fachlich qualifizierten Mitarbeiter (Gewichtung: 25 %) Eine nähere Beschreibung zur Bewertung (Bewertungsmaßstäbe und Erläuterungen) findet sich im Dokument „1-10 Auswahlkriterien“. Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt: Ja Höchstzahl und Beschreibung: In der zweiten Phase, dem Verhandlungsverfahren, wird das Verfahren nur noch mit den am Ende der Phase 1 ausgewählten Bewerbern weitergeführt. Diese erhalten die Aufforderung zur Angebotsab-gabe mit den entsprechenden weiteren Erläuterungen und geben ihre Erstangebote ab. Diese werden anhand der festgelegten Zuschlagskriterien bewertet. Es sei nochmals darauf hingewiesen, dass sich der Auftraggeber gemäß § 17 Abs. 11 VgV ausdrücklich vorbehält, bereits auf der Grundlage der Erstangebote den Auftrag zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Die zum Ablauf der Abgabefrist abgegebenen Erstangebote sind daher bereits verbindlich. Der Auftraggeber wird daher bereits die Erstangebote anhand der Zuschlags-kriterien für Phase 2 bewerten. Sollte Verhandlungsbedarf bestehen und daher der Zuschlag nicht bereits auf ein Erstangebot erteilt werden, wird der Auftraggeber anschließend über die Erstangebote mit allen Bieternverhandeln und diese sodann zur Abgabe finaler Angebote auffordern. Diese Angebote werden wiederum anhand der Zuschlagskriterien bewertet. Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben.
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Im Teilnahmeantrag Angabe des Umsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Nachweis der Fachkunde durch Vorlage des Referenzbogens. Einzureichen sind: 3 Referenzen für vergleichbare Leistungen mit Leistungen der LPH 1-6 der HOAI gemäß §§49 ff. aus den letzten 8 Jahren, davon: - Referenzen aus dem Bildungs- und Erziehungsbereich (insbesondere Kita- oder Schulbau), - mindestens eine Referenz zu Maßnahmen der öffentlichen Hand. Bei den eingereichten Referenzen sind in der Anlage „Referenzbogen“ Angaben zu anrechenbaren Kosten der Tragwerksplanung, Ausführungszeitraum, erbrachten Leistungen, Auftraggeber und Art der Maßnahme zu machen. Wertungsfähig sind vergleichbare Referenzenprojekte aus den letzten 8 Jahren, mit Leistungen der LPH 1-6 der HOAI gemäß §§49 ff., Hinsichtlich der Vergleichbarkeit wird auf die Kurzbeschreibung des Auftrags sowie die Vergabeunterlagen verwiesen. Das Referenzprojekt ist insbesondere dann vergleichbar, wenn es dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang nahekommt oder ähnelt und somit einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglicht. Besondere Anforderungen und Rahmenbedingungen bei der Leistungserbringung: Planung von Tragwerken in Holzrahmen-, Holzhybridbauweise oder Holzmodulbau. Es muss mindestens eine Referenz über vergleichbare Leistungen für die Maßnahmen öffentlicher Hand aus den letzten 8 Jahren vorliegen (Leistungsphasen 1-6 HOAI, mindestens LPH 1-4). Die ausgeschriebenen Leistungsphasen 1-6 §§ 49 HOAI müssen durch die eingereichten Referenzen abgedeckt werden. Dabei ist es ist nicht erforderlich, dass die Erbringung aller ausgeschriebenen Leistungsphasen (LPH 1-6 §§ 49 HOAI) durch eine Referenz nachgewiesen werden. Entscheidend ist, dass die Zusammenschau aller eingereichten Referenzen insgesamt alle ausgeschriebenen Leistungsphasen abdeckt. Bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen (Mindestanforderungen). Die zu addierenden Referenzen können von unterschiedlichen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft (bzw. Nachunternehmer für Eignungsleihe) oder auch von einem Bieter sein. Die eingereichten Referenzen werden gem. Auswahlkriterien in allen Kategorien gewertet, deren geforderte Merkmale nachvollziehbar erfüllt sind. Nachreichen oder inhaltliche Korrektur von Referenzen nach der Bewerbungsfrist sind nicht möglich (wertungsrelevante Unterlagen). Referenzen aus früheren Tätigkeiten in anderen Büros werden berücksichtigt, sofern eine Erklärung des früheren Arbeitgebers/Auftraggebers vorliegt, dass diese Referenzen projektleitend betreut wurden. Hinweis: Die Referenzen fließen ein in die Bewertung anhand der Auswahlkriterien.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
- Nachweis der Berufszulassung als Tragwerksplaner/Statiker, bei ausländischen Bewerbern ist ein gleichwertiger Nachweis des Herkunftslandes vorzulegen. - Nachweis der Nachweisberechtigung für Standsicherheit
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Durchschnittliche Personalstärke
Im Teilnahmeantrag: Anzahl der fachlich qualifizierten Mitarbeiter (in Bezug auf den Tätigkeitsbereich der geforderten Leistung) im Jahresdurchschnitt, einschl. der fachlich qualifizierten Mitarbeiter einer etwaigen Bewerbergemeinschaft (2023 bis 2025) Hinweis: Die Anzahl der fachlich qualifizierten Mitarbeiter fließt ein in die Bewertung anhand der Auswahlkriterien.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB).Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.665 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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