9. Eigenerklärung, ob das Unternehmen während der letzten zwei Jahre vertragliche und/oder geschäftliche Beziehungen mit Anbietern oder Verbänden aus der Pharma-, Glücksspiel-, Tabak-, Cannabis-, Alkohol- und/oder Medizinproduktindustrie unterhalten hat bzw. während der Vertragslaufzeit eine derartige Zusammenarbeit beabsichtigt ist („Eigenerklärung Interessenkonflikt“).
Hinweis: Anhand der Angaben des Bieters wird im Rahmen der Eignungsprüfung festgestellt, ob ein Interessenkonflikt vorliegt. Sollte dies der Fall sein, wird der Bieter von der Auftragserteilung ausgeschlossen.
Ein Interessenkonflikt ist gegeben, wenn der Bieter Vertrags- und/oder Geschäftsverbindungen zu einem Dritten aus den vorbezeichneten Industrien unterhält oder unterhalten hat, dessen Interessen im konkreten Fall im Widerspruch zu den Interessen des BIÖG stehen, und die Gefahr besteht, dass dem BIÖG hierdurch ein materieller Schaden oder ein Image-Schaden entsteht.