AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 13.05.2026 03:59 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/15ed8afe-9b58-449f-9e06-e1af54a08dc3/

Tragwerksplanung

Notice-ID: 15ed8afe-9b58-449f-9e06-e1af54a08dc3 · Procedure-ID: 3bf1f98d-de4a-4e1e-8ec7-7ad9efeb018c

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Niederlassung Mitte Zentrale Vergabe, Bad Nauheim
Veröffentlicht
01.11.2023
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
167.330 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Für dieses Projekt wird ein Büro mit fundierten Erfahrungen mit denkmalgeschützter Bausubstanz gesucht. Ausgeführt werden sollen Planungsleistungen Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 49 ff. HOAI Teil 4 (Leistungsphasen 2-6 sowie ggf. Besondere Leistungen). \n\nSchloss Erbach im Odenwald stellt ein herausragendes Kulturdenkmal dar. Das Gebäude weist gravierende Mängel in Brandschutz und elektrischen Anlagen sowie bautechnische Schäden auf (erhebliche Rissbildungen / Verformungen aufgrund von Mängeln im Tragwerk, bauphysikalische Schäden, heruntergekommene historische Oberflächen). Die Maßnahme umfasst die grundlegende Sanierung des Schlosses einschließlich Bergfried und Archivgebäude.

Vertragslaufzeit

Beginn
16.10.2023
Ende
21.02.2031

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
12.10.2023

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).