Generalzolldirektion Dresden, Neubau Dienstgebäude
KI Gesucht wird ein Dienstleister für die Koordination des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) für ein Neubauprojekt der Generalzolldirektion in Dresden.
Gemeinde Winterbach · Winterbach · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber
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Das seither bestehende sog. "Alte Schulhaus", Kaiserstr. 18 in Winterbach-Manolzweiler wird bis Ende Mai 2026 abgebrochen sein. Alle in diesem Bestandsgebäude seither vorhandenen Nutzungen sollen im geplanten Neubau des Bürgerhauses auch wieder unter-kommen.
Diese sind:
(1) Feuerwehrgerätehaus mit 1 Fahrzeugbox mit den dazugehörigen Umkleidebereichen im EG. und den dazugehörigen Abstellräumen im OG.
(2) Bürgersaal (Grundfläche 83,5 m2 für 48 Personen bei Tischbestuhlung) mit dazugehöriger Teeküche für Ortsteilversammlungen, Infoveranstaltungen, Gottesdienste, Gymnastikkurse, etc. und auch mietbar zur privaten Nutzung für Familien- und Geburtstagsfeiern.
(3) Kursraum (Grundfläche 26 m2) z.B. für Malkurse und als Besprechungsraum, auch für die Feuerwehr.
(4) Öffentliches Bücherregal.
(5) Im Außenbereich des Gebäudes soll zusammen mit den Außenanlagen (Kfz-Stellplätze, Fahrradabstellanlage etc.) wieder ein öffentlicher Kinderspielplatz angelegt werden.
Die Baugenehmigung für den Neubau des Bürgerhauses Manolzweiler wurde vom Land-ratsamt Rems-Murr-Kreis am 02.12.2025 erteilt.
Dieser Baugenehmigung liegt die Planung des Arch.Büros archifaktur Julian Bärlin, Winterbach, zugrunde.
Der Gemeinderat der Gemeinde Winterbach hat in seiner Sitzung vom 04.11.2025 den Baubeschluss für den Neubau des Bürgerhauses gefasst und die Kostenberechnung von Brutto 2.768.300 EUR genehmigt.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von
Die Planungsleistungen sollen gleich im Anschluss an die Beauftragung erfolgen.
Der Gemeinderat wird in seiner Sitzung im April 2026 gemäß der Hauptsatzung über die Vergabeentscheidung entscheiden. Somit erfolgt die Beauftragung voraussichtlich Ende April/Anfang Mai 2026.
Die Vergab
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Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
Korrektur durch den Auftraggeber
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Branche: Bauwesen & Infrastruktur
Vergabe von Fachplanerleistungen der Technischen Ausrüstung (Elektro, Starkstrom, Fernmelde- und informationstechnische Anlage, Gebäudeautomation) für den Neubau eines Bürgerhauses in Winterbach.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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3–7 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Aktueller Nachweis über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 1 Mio. EUR oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.
Ich / Wir erklären, das eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 1 Mio. EUR besteht bzw. dass wir eine solche Versicherung im Auftragsfalle abschließen werden.
Hinweise der Vergabestelle:
Die geforderte Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Mit dem Teilnahmeantrag ist neben dieser Eigenerklärung noch keine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen.
Allgemeiner Jahresumsatz (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.
2 Auswahlreferenzen - Auswahl der Bewerber:
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten (verbindlichen) Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei und maximal sieben grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der drei Referenzen der EU-Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Die weiteren zwei Auswahlreferenzen müssen folgende Kriterien erfüllen, damit diese zur Bewertung zugelassen werden:
Als vergleichbare Referenzprojekte gelten insbesondere Bürgerhäuser, Versammlungsstätten, Dorfgemeinschaftshäuser, Rathäuser, Feuerwehrhäuser, Rettungswachen oder vergleichbare kommunale Hochbauten.
Bei dem Referenzprojekt müssen die Leistungen der Leistungsphasen 3 bis 8 nach HOAI erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten zehn Jahren (frühestens 1. Januar 2015) und bis zum Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt sein.
Referenzprojekte aus dem privaten oder gewerblichen Hochbau werden bei der Bewertung der Auswahlreferenzen nicht berücksichtigt.
Bitte reichen Sie insgesamt nicht mehr als 3 Referenzen ein.
Bei der Bewertung der Auswahlreferenzen (2 Stück) können maximal 18 Punkte (jeweils 9 Punkte) erzielt werden. Die Bewertung der Auswahlreferenzen erfolgt jeweils getrennt wie folgt:
Kriterium "Zeitpunkt der Planungsleistungen"
Leistungserbringung nach dem 01.01.2015 bis 31.12.2017 1 Punkt:
Leistungserbringung nach dem 01.01.2018 bis zum 31.12.2022 2 Punkte:
Leistungserbringung nach dem 01.01.2023 3 Punkte;
Kriterium "anrechenbare Herstellkosten" (KG 440 - 450 und 480)
bis 200.000 EUR brutto 1 Punkt;
über 200.000 EUR brutto 3 Punkte;
Kriterium "Gebäudeart"
Neubau/Umbau/Erweiterung eines Hochbaus ("Nichtwohngebäude"), z. B. Verwaltungsgebäude ohne Publikumsverkehr, Schul- oder Funktionsgebäude)
1 Punkt;
Neubau/Umbau/Erweiterung eines öffentlichen Gebäudes mit einzelner Hauptnutzung (z. B. Schule mit Sporthalle, Verwaltungsgebäude mit Aula, Sporthalle, Kindergarten)
2 Punkte;
Neubau/Umbau/Erweiterung eines kommunalen Mehrzweck- oder Versammlungsgebäudes mit integrierter Feuerwehr oder vergleichbarer sicherheitsrelevanter Nutzung oder mit mehreren funktional unterschiedlichen Nutzungen in einem Gebäude (z. B. Bürgerhaus, Dorfgemeinschaftshaus mit Feuerwehr, Rettungswache mit öffentlichen Bereichen)
3 Punkte;
Zur Klarstellung: Schulgebäude, reine Sporthallen oder Verwaltungsgebäude gelten nur dann als teilweise vergleichbar, wenn sie öffentlich genutzt werden und versammlungs-stättenrelevante Anforderungen zu berücksichtigen waren. Sie erreichen jedoch nicht die Vergleichbarkeit eines kommunalen Mehrzweckgebäudes mit integrierter Feuerwehrnutzung.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Auswahlreferenzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Auswahl der Bewerber
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten (verbindlichen) Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei und maximal sieben grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der drei Referenzen der EU-Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Die weiteren zwei Auswahlreferenzen müssen folgende Kriterien erfüllen, damit diese zur Bewertung zugelassen werden:
Als vergleichbare Referenzprojekte gelten insbesondere Bürgerhäuser, Versammlungsstätten, Dorfgemeinschaftshäuser, Rathäuser, Feuerwehrhäuser, Rettungswachen oder vergleichbare kommunale Hochbauten.
Bei dem Referenzprojekt müssen die Leistungen der Leistungsphasen 3 bis 8 nach HOAI erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten zehn Jahren (frühestens 1. Januar 2015) und bis zum Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt sein.
Referenzprojekte aus dem privaten oder gewerblichen Hochbau werden bei der Bewertung der Auswahlreferenzen nicht berücksichtigt.
Bitte reichen Sie insgesamt nicht mehr als 3 Referenzen ein.
Bei der Bewertung der Auswahlreferenzen können maximal 18 Punkte erzielt werden (jeweils 9 Punkte). Die Bewertung der Auswahlreferenzen erfolgt jeweils getrennt wie folgt:
Kriterium "Zeitpunkt der Planungsleistungen"
Leistungserbringung nach dem 01.01.2015 bis 31.12.2017 1 Punkt;
Leistungserbringung nach dem 01.01.2018 bis zum 31.12.2022 2 Punkte;
Leistungserbringung nach dem 01.01.2023 3 Punkte;
Kriterium "anrechenbare Herstellkosten" (KG 440 - 450 und 480)
bis 200.000 EUR brutto 1 Punkt;
über 200.000 EUR brutto 3 Punkte;
Kriterium "Gebäudeart"
Neubau/Umbau/Erweiterung eines Hochbaus ("Nichtwohngebäude"), z. B. Verwaltungsgebäude ohne Publikumsverkehr, Schul- oder Funktionsgebäude)
1 Punkt;
Neubau/Umbau/Erweiterung eines öffentlichen Gebäudes mit einzelner Hauptnutzung (z. B. Schule mit Sporthalle, Verwaltungsgebäude mit Aula, Sporthalle, Kindergarten)
2 Punkte;
Neubau/Umbau/Erweiterung eines kommunalen Mehrzweck- oder Versammlungsgebäudes mit integrierter Feuerwehr oder vergleichbarer sicherheitsrelevanter Nutzung oder mit mehreren funktional unterschiedlichen Nutzungen in einem Gebäude (z. B. Bürgerhaus, Dorfgemeinschaftshaus mit Feuerwehr, Rettungswache mit öffentlichen Bereichen)
3 Punkte;
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter über-schritten wird, entscheidet das Los.
Mindestreferenz (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat insgesamt 3 Referenzen einzureichen.
Eine Mindestreferenz und 2 Auswahlreferenzen.
Im Rahmen der Eignungsprüfung ist folgende Mindestreferenz nachzuweisen:
Die Vergleichbarkeit bezieht sich insbesondere auf Art, Nutzung und funktionale Anforderungen des Gebäudes.
Vergleichbare Gebäude sind insbesondere Gebäude mit öffentlicher Nutzung, wie z. B. Bürgerhäuser, Versammlungsstätten, Dorfgemeinschaftshäuser, Rathäuser, Feuerwehrhäuser, Rettungswachen oder vergleichbare kommunale Hochbauten.
Bei dem Referenzprojekt müssen die Leistungen der Leistungsphasen 3 bis 8 nach HOAI erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten zehn Jahren (frühestens 1. Januar 2015) und bis zum Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt sein.
Hinweise:
Die geforderte Mindestreferenz sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Eine Referenz kann gleichzeitig zur Erfüllung der Mindestreferenz sowie als Auswahlreferenz herangezogen werden, sofern sie die jeweiligen Anforderungen vollständig erfüllt.
Insgesamt sind drei Referenzen zu benennen.
Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
Die Vorlage von mehr als insgesamt 3 Referenzen ist nicht erwünscht.
Nachweis der Eignungsanforderungen - Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen - Zum Nachweis der Eignungsanforderungen ist das ausgefüllte Teilnahmeformular inklusive der dort aufgeführten Anlagen oder eine entsprechend der Vorgaben ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorzulegen.
Der Bieter hat insgesamt 3 Referenzen einzureichen.
Eine Mindestreferenz und 2 Auswahlreferenzen.
Im Rahmen der Eignungsprüfung ist folgende Mindestreferenz nachzuweisen:
Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung der Anlagengruppen 4, 5 und 8 (Elektro) für einen Neubau, Umbau oder eine Erweiterung eines kommunalen Nichtwohngebäudes mit vergleichbarer funktionaler Komplexität.
Die Vergleichbarkeit bezieht sich insbesondere auf Art, Nutzung und funktionale Anforderungen des Gebäudes.
Vergleichbare Gebäude sind insbesondere Gebäude mit öffentlicher Nutzung, wie z. B. Bürgerhäuser, Versammlungsstätten, Dorfgemeinschaftshäuser, Rathäuser, Feuerwehrhäuser, Rettungswachen oder vergleichbare kommunale Hochbauten.
Bei dem Referenzprojekt müssen die Leistungen der Leistungsphasen 3 bis 8 nach HOAI erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten zehn Jahren (frühestens 1. Januar 2015) und bis zum Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt sein.
Hinweise:
Die geforderte Mindestreferenz sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Eine Referenz kann gleichzeitig zur Erfüllung der Mindestreferenz sowie als Auswahlreferenz herangezogen werden, sofern sie die jeweiligen Anforderungen vollständig erfüllt.
Insgesamt sind drei Referenzen zu benennen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
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Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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