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Umbau und Erweiterung der Albert-Schweitzer-Schule - hier: Gerüstarbeiten
Stadt Oelde · Oelde · Nordrhein-Westfalen
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Beschreibung
Die Stadt Oelde beabsichtigt, für den Umbau und die Erweiterung der Albert-Schweitzer-Schule in Oelde die Rohbauarbeiten im Rahmen eines "Offenen Verfahrens" zu beauftragen. Das Bestandsgebäude der Albert-Schweitzer-Schule Oelde soll umgebaut und erweitert werden. Das zweigeschossige Schulgebäude mit Unterkelerung wurde 1956 als einhüftige Flurschule in Massivbauweise errichtet. Der Zwischenbau mit Erschließungstrakt wurde 2007 errichtet. Das Hausmeistergebäude ist ebenfalls von 1956 und wird im Zuge der Abbruchmaßnahmen vollständig zurückgebaut. Das Schulgelände ist ringsherum durch Stabgitterzaunelemente und Bauzaunelementen eingezäunt.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind Rohbauarbeiten für den Umbau und die Erweiterung der Albert-Schweitzer-Schule in Oelde.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren.
- Das Bestandsgebäude wurde 1956 errichtet und soll umgebaut und erweitert werden.
- Der Bieter muss die erforderliche Eignung für die Ausführung der Rohbauarbeiten nachweisen.
Die Stadt Oelde vergibt Rohbauarbeiten für den Umbau und die Erweiterung der Albert-Schweitzer-Schule.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis
Einziges Wertungskriterium ist der Preis.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eignungsanforderung
Nachweis über Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- sowie für sonstige Schäden in Höhe von 5.000.000 EUR. Das Bestehen über die geforderte Höhe der Berufshaftpflichtversicherung ist im Auftragsfall nachzuweisen. Mit Angebotsabgabe reicht zunächst die Verpflichtung mittels Eigenerklärung oder ein bereits bestehender Versicherungsnachweis.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde). 2. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist. 3. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt. 4. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. 5. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 6e EU VOB/A. 6. Freistellungsbescheinigung gem. § 48b EStG.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Vorlage von drei Referenznachweisen der letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahre, die mit der zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, mit den im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) genannten Angaben. Mindestanforderungen an die Referenzen: Es müssen mindestens drei Referenznachweise mit Angebotsabgabe eingereicht werden. Eine Referenz ist dann als vergleichbar anzusehen, wenn die Nettoauftragssumme mindestens 50.000 EUR beträgt. Es sind Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen.
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Durchschnittliche Personalstärke
Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der in der Bekanntmachung genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bietenden über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bietenden, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Antragsberechtigt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bietenden mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bietende wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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