AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYY6YSR1/documents) · Abgerufen am 09.10.2026 21:21 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/15fb205d-0e04-43e7-8d17-c173ec7907ea/

Rahmenvereinbarung Forstliche Standortskartierung und Standortsprognose in Rheinland-Pfalz - FAWF

Notice-ID: 15fb205d-0e04-43e7-8d17-c173ec7907ea · Procedure-ID: ea7a9d7b-22ee-443d-bdd0-14b9742021b8

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Stammdaten

Auftraggeber
Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft, Trippstadt
Veröffentlicht
04.10.2026
Frist (Submission)
06.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
77200000 — Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
Branche
Energie & Umwelt
Geschätztes Rahmen-Volumen
2.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Rahmenverträge Forstliche Standortskartierung von Wäldern in Rheinland-Pfalz nach A.Sta.96 insgesamt ca. 9.000 ha (Los 01) und Forstliche Standortsprognose durch Erstellung digitaler forstlicher Standortsdaten mit Basisdaten der Standortskartierung insgesamt ca. 243.000 ha (Los 02)

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.12.2026
Ende
30.11.2027
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
20 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).