AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.06.2026 00:08 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/15ffae9d-61da-4567-b654-cea1df8a0ce2/

Landesgartenschau Neuss, VE03 Lieferung von Gehölzen (Sträuche und Bäume)

Notice-ID: 15ffae9d-61da-4567-b654-cea1df8a0ce2 · Procedure-ID: 51a6be55-36a1-4410-85df-15aa20fa6f24

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesgartenschau Neuss 2026 GmbH, Neuss
Veröffentlicht
28.08.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
03452000 — Landwirtschaft, Fischerei und Forstwirtschaft
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
609.439 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Neuss entwickelt durch die Landesgartenschau Neuss 2026 GmbH als Bau- und Betriebsgesellschaft aktuell auf dem 38 ha großen ehemaligen Rennbahngelände den Bürgerpark für die Landesgartenschau Neuss 2026. Die umfangreichen Umgestaltungs- und Sanierungsmaßnahmen umfassen u.a. die Neupflanzung zahlreicher Gehölze (Sträuche und Bäume). Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Ankauf und die Lieferung dieser Gehölze, unterteilt in 15 Lose. Die Pflanzung der Gehölze erfolgt durch gesondert beauftragte Garten- und Landschaftsbaubetriebe.

Lose

15 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren beendet ohne Vergabe: Bedarf hat sich geändert
Vertragsabschluss
26.08.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (3)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).