AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/16113473-7b83-47d8-97d6-db299d0fe731) · Abgerufen am 14.08.2026 11:01 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/16113473-7b83-47d8-97d6-db299d0fe731/

Fachliche Begleitung der Konsequenzenanalysen zur Bewertung des Sicherheitsniveaus der Notfallplanung für die Schachtanlage Asse II

Notice-ID: 16113473-7b83-47d8-97d6-db299d0fe731 · Procedure-ID: 0ba25168-5d16-47ab-8b88-4a62a92a43eb

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE), Oeine
Veröffentlicht
12.08.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
90700000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Energie & Umwelt
Auftragsvolumen (Rahmen)
7.148.520 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Fachliche Begleitung der Konsequenzenanalysen zur Bewertung des Sicherheitsniveaus der Notfallplanung für die Schachtanlage Asse II

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2026
Ende
31.07.2032

Vergabe-Status

Auftragnehmer
CSD INGENIEURE AG
Zuschlagsentscheidung
16.07.2026

Hinweis zur Stillhaltefrist (§ 134 GWB)

TED-Veröffentlichung am 12.08.2026 (2 Tage her). Theoretische Höchstfristen: 10 Tage (elektronisch, spätestens 22.08.2026) oder 15 Tage (postalisch, spätestens 27.08.2026).

Hinweis: Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Tag der Information durch den Auftraggeber, nicht das TED-Datum. Die Information kann mehrere Tage vor der Veröffentlichung erfolgt sein.

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).